Heidelberger Druckmaschinen AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 29.12.2020

Heidelberger Druckmaschinen AG: Closing der Veräußerung der Gallus-Gruppe Anfang 2021 erwartet

Heidelberger Druckmaschinen AG / Schlagwort(e): Verkauf
Heidelberger Druckmaschinen AG: Closing der Veräußerung der Gallus-Gruppe Anfang 2021 erwartet

29.12.2020 / 17:26 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Nachdem das Bundeskartellamt die am 22. Juli 2020 vereinbarte Veräußerung der Gallus-Gruppe an benpac durch die Heidelberger Druckmaschinen AG (Heidelberg) am 23. Dezember 2020 fusionskontrollrechtlich freigegeben hat, liegen sämtliche Voraussetzungen für den Vollzug der Transaktion nun vor.

Die Käuferin hat Heidelberg heute mitgeteilt, das Closing der Transaktion nicht mehr im Kalenderjahr 2020 durchführen zu können. Es soll nun bis Ende Januar 2021 erfolgen. Der Eigentümer der Käuferin, Herr Marco Corvi, hat zur Sicherstellung der Kaufpreiszahlung gegenüber Heidelberg persönliche notarielle Schuldanerkenntnisse in Höhe des insgesamt ausstehenden Kaufpreises von 120 Mio. Euro abgegeben.

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Wichtiger Hinweis:

Diese Presseerklärung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, welche auf Annahmen und Schätzungen der Unternehmensleitung der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft beruhen. Auch wenn die Unternehmensleitung der Ansicht ist, dass diese Annahmen und Schätzungen zutreffend sind, können die künftige tatsächliche Entwicklung und die künftigen tatsächlichen Ergebnisse von diesen Annahmen und Schätzungen aufgrund vielfältiger Faktoren erheblich abweichen. Zu diesen Faktoren können beispielsweise die Veränderung der gesamtwirtschaftlichen Lage, der Wechselkurse und der Zinssätze sowie Veränderungen innerhalb der grafischen Industrie gehören. Die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft übernimmt keine Gewährleistung und keine Haftung dafür, dass die künftige Entwicklung und die künftig erzielten tatsächlichen Ergebnisse mit den in dieser Presseerklärung geäußerten Annahmen und Schätzungen übereinstimmen werden.


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