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DGAP-PVR News vom 04.08.2015

HeidelbergCement AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

HeidelbergCement AG 

04.08.2015 11:12

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Die Kötitzer Ledertuch- und Wachstuch-Werke GmbH, Zossen, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 03.08.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der HeidelbergCement AG, Heidelberg, Deutschland am 31.07.2015 die Schwelle von 3%, 5%, 10%, 15%, 20% und 25% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 25,89% (das entspricht 48658414 Stimmrechten) betragen hat.
24,95% der Stimmrechte (das entspricht 46887365 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte
Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der HeidelbergCement AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Spohn Cement Beteiligungen GmbH, SC Holding GmbH, SC Vermögensverwaltung GmbH.
0,94% der Stimmrechte (das entspricht 1771049 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.


04.08.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  HeidelbergCement AG
              Berliner Straße 6
              69120 Heidelberg
              Deutschland
Internet:     www.heidelbergcement.com
 
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