DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT

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DGAP-Ad-hoc News vom 23.04.2021

DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT: Höhe von Ausgleich und Abfindung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI GmbH

DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT / Schlagwort(e): Sonstiges
DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT: Höhe von Ausgleich und Abfindung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI GmbH

23.04.2021 / 13:52 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Ad hoc-Mitteilung nach Art. 17 MMVO
der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT
Bielefeld
(ISIN DE0005878003)

Höhe von Ausgleich und Abfindung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI GmbH
Bielefeld // Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT hat heute Kenntnis davon erlangt, dass der im Rahmen des laufenden Spruchverfahrens vom Landgericht Dortmund bestellte Drittgutachter Wolf Achim Tönnes sein Gutachten eingereicht hat. Darin wird die Angemessenheit der Barabfindung von 37,35 € je Aktie bestätigt, die festgelegt wurde im Zuge des 2016 zwischen der DMG MORI GmbH und der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages.

Die Ausgleichszahlung - festgelegt auf Basis der gutachterlichen Stellungnahme der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF und des Prüfungsberichts des gerichtlich bestellten Vertragsprüfers Ebner Stolz - hätte nach Ansicht des Gerichtsgutachters jedoch höher angesetzt werden müssen. Für angemessen hält der Drittgutachter einen Betrag von 1,44 € brutto je Aktie (netto nach Abzug von Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag: 1,25 €) statt des im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag festgesetzten Ausgleichs von 1,17 € brutto je Aktie (netto nach Abzug von Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag: 1,03 €).

Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT ist nicht Partei des gerichtlichen Spruchverfahrens. Die DMG MORI GmbH, die in dem Spruchverfahren Antragsgegnerin ist, hat der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT mitgeteilt, dass sie von der Angemessenheit der im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag festgesetzten Ausgleichszahlung nach wie vor überzeugt ist. Sie wird gegenüber dem Gericht eine entsprechende Stellungnahme abgeben. Es bleibt abzuwarten, zu welchem Ergebnis das Landgericht Dortmund abschließend kommt.

DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT
Der Vorstand


Kontakt für Rückfragen:
DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT
ppa. Tanja Figge
Head of Investor Relations & Financial Communications // Head of Central Communication Projects
Tel.: +49 5205 74 3001 // tanja.figge@dmgmori.com


 

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