Gerresheimer AG

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DGAP-PVR News vom 11.03.2009

Gerresheimer AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Gerresheimer AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG

1. Herr Eric M. Mindich, U.S.A., hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 5. März 2009 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,04 % (1.582.337 Stimmrechte) betrug. Die Stimmrechte wurden Herrn Mindich gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.
2. Die Eton Park Capital Management L.L.C., New York, U.S.A., hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 5. März 2009 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,04 % (1.582.337 Stimmrechte) betrug. Die Stimmrechte wurden der Eton Park Capital Management L.L.C. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.

3. Die Eton Park Capital Management L.P., New York, U.S.A., hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 5. März 2009 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,04 % (1.582.337 Stimmrechte) betrug. Die Stimmrechte wurden der Eton Park Capital Management L.P. sowohl gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG als auch gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.

4. Die Eton Park Capital Limited, London, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 5. März 2009 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,04 % (1.582.337 Stimmrechte) betrug. Die Stimmrechte wurden der Eton Park Capital Limited gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.
 
5. Die Eton Park International LLP, London, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 5. März 2009 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,04 % (1.582.337 Stimmrechte) betrug. Die Stimmrechte wurden der Eton Park International LLP gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.

Gemäß den Stimmrechtsmitteilungen erfolgte die Zurechnung wie folgt: Die Eton Park Capital Management L.L.C., deren geschäftsführender Gesellschafter Eric M. Mindich ist, ist die Komplementärin ('General Partner') der Eton Park Capital Management L.P.. Die Eton Park Capital Management L.P. ist die Muttergesellschaft (100 %) der Eton Park Capital Limited, die ihrerseits die Muttergesellschaft (98,1 %) der Eton Park International LLP ist. Die Eton Park Capital Management L.P. und die Eton Park International LLP handeln als Anlageberater bzw. unterbeauftragter Anlageberater der Eton Park Master Fund Ltd. und der Eton Park Fund L.P., deren Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG zusammen 5 % der Stimmrechte (1.582.337 Stimmrechte) betrug.


Düsseldorf, 11. März 2009

Der Vorstand

Gerresheimer AG
Benrather Straße 18-20
40213 Düsseldorf
Deutschland

11.03.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
 
Sprache:      Deutsch
Emittent:     Gerresheimer AG
              Benrather Straße 18-20
              40213 Düsseldorf
              Deutschland
Internet:     http://www.gerresheimer.com
 
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