Gerresheimer AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Gerresheimer AG 20.02.2015 09:50 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG 1. Threadneedle Investment Funds ICVC, London, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 13. Februar 2015 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,93 % (921.040 Stimmrechte) beträgt. 2. Threadneedle Investment Services Limited, London, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 13. Februar 2015 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,93 % (921.040 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte werden der Threadneedle Investment Services Limited gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet. Düsseldorf, 20. Februar 2015 Der Vorstand Gerresheimer AG Klaus-Bungert-Straße 4 40468 Düsseldorf Deutschland 20.02.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Gerresheimer AG Klaus-Bungert-Str. 4 40468 Düsseldorf Deutschland Internet: http://www.gerresheimer.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |