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EQS-Ad-hoc News vom 03.01.2024

flatexDEGIRO AG: BaFin behält SREP-Eigenmittelanforderung (P2R) für die flatexDEGIRO Gruppe von 4,25% unverändert bei

flatexDEGIRO AG / Schlagwort(e): Sonstiges
flatexDEGIRO AG: BaFin behält SREP-Eigenmittelanforderung (P2R) für die flatexDEGIRO Gruppe von 4,25% unverändert bei

03.01.2024 / 09:40 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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BaFin behält SREP-Eigenmittelanforderung (P2R) für die flatexDEGIRO Gruppe von 4,25% unverändert bei

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat flatexDEGIRO mitgeteilt, dass sie die im Rahmen des regelmäßigen aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) festgelegten bankspezifischen Kapitalanforderungen für die flatexDEGIRO Gruppe basierend auf den einschlägigen Vorgaben der Berechnungsmethodik von 4,25 Prozent unverändert beibehält. Die SREP-Eigenmittelanforderungen der flatexDEGIRO Bank AG liegen unverändert bei 2,25 Prozent.

 


Kontakt:
Achim Schreck
Head of IR & Corporate Communications
flatexDEGIRO AG
Große Gallusstraße 16-18
D-60312 Frankfurt/Main
+49 (0) 69 450001 1700
achim.schreck@flatexDEGIRO.com


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03.01.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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