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DGAP-CMS News vom 17.02.2015

Bekanntmachung nach Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003
Bekanntmachung nach Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003
im Rahmen des Börsengangs der
Ferratum Oyj, Helsinki
ISIN FI4000106299, WKN A1W9NS
betreffend die Ausübung der Greenshoe-Option/das Ende des Stabilisierungszeitraums/die Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen

Die ICF BANK AG hat am 16. Februar 2015 die ihr im Rahmen des Börsengangs der Ferratum Oyj eingeräumte Greenshoe-Option vollständig ausgeübt. Damit endete am 16. Februar 2015 auch der Stabilisierungszeitraum. Die ICF BANK AG hat während des Stabilisierungszeitraums keine Stabilisierungsmaßnahmen durchgeführt.

Frankfurt am Main, 17. Februar 2015

ICF BANK AG Wertpapierhandelsbank

Über Ferratum Group:

Die finnische Ferratum Group, ein Pionier für mobile Mikrokredite in Europa, bietet Privatpersonen kurzfristige Konsumentenkredite. Über die Nutzung digitaler Medien können Kunden von Ferratum Verbraucherkredite in Höhe von 25 EUR bis 2.000 EUR beantragen. Das von Gründer Jorma Jokela geführte Unternehmen ist seit der Gründung im Jahr 2005 schnell gewachsen: Ferratum hat 1,0 Millionen existierende und ehemalige Kunden, denen mindestens ein Kredit gewährt wurde. Insgesamt besteht die Datenbank aus 2,8 Millionen Benutzerkonten (zum 31. Dezember 2014). Im Geschäftsjahr 2013 hat Ferratum einen Umsatz von 58,2 Mio. Euro bei einer EBIT-Marge von 12,6% erwirtschaftet. Ferratum ist in 20 Ländern (inklusive Kanada) weltweit mit lokalem operativem Geschäftsbetrieb tätig und beschäftigt mehr als 350 Mitarbeiter.

Kontakt:
Ferratum Group 
Dr. Clemens Krause, CFO 
T: +49 30 88715308     
F: +49 30 88715309     
M: clemens.krause@ferratum.com   

cometis AG
Henryk Deter | Mariana Kuhn
T: +49 611 20 58 55-61
F: +49 611 20 58 55-66
M: kuhn@cometis.de

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