Effecten-Spiegel AG: Effecten-Spiegel-Klage gegen Deutsche Bank geht in die nächste Runde Effecten-Spiegel AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Zwischenbericht
17.04.2012 / 10:46 --------------------------------------------------------------------- Nachdem die Effecten-Spiegel AG mit ihrer Klage die Deutsche Bank (vgl. ES 46/10) vor dem Landgericht Köln gescheitert war, hatte sie am 25.08.2011 Berufung gegen das Urteil eingelegt (vgl. ES 31/11). Nach Auffassung der ES AG hatte die Dt. Bank mittels eines komplexen mehrstufigen Konstrukts aus Pflichtumtauschanleihe, Optionen und Aktientausch bewusst die gesetzliche Regelung zur Abgabe eines Pflichtübernahmeangebots umgangen, um den Postbank-Aktionären zu einem günstigen Zeitpunkt ein niedrigeres freiwilliges Bar-/Übernahmeangebot von 25,00 EUR anbieten zu können. Eine solche Vorgehensweise vom Branchenprimus ist geradezu eine Handlungsanleitung, mittels gestreckter Übertragungsvereinbarungen künftig die Regelungen des Wertpapierübernahmegesetzes (WpÜG) zur Abgabe eines Pflichtangebotes zu umgehen und die Minderheitsaktionäre auszubooten. Daher wird die Effecten-Spiegel AG dieses Fallbeispiel juristisch abklären lassen. Das Oberlandesgericht Köln hat den mündlichen Verhandlungstermin in der Sache auf den 12. September 2012 festgesetzt. Ende der Corporate News --------------------------------------------------------------------- 17.04.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de --------------------------------------------------------------------- 165230 17.04.2012 |