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DGAP-Ad-hoc News vom 03.09.2014

Deutsche Wohnen AG beschließt Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von ca. EUR 400 Millionen im Rahmen der geplanten Optimierung ihrer Finanzierungsstruktur, durch die sich das FFO- und das Cash-Flow-Profil signifikant verbessern

Deutsche Wohnen AG / Schlagwort(e): Anleiheemission
03.09.2014 07:53

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Ad hoc Deutsche Wohnen AG
Schlagwort: Anleiheemission

Deutsche Wohnen AG beschließt Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von voraussichtlich EUR 400 Millionen im Rahmen der geplanten Optimierung ihrer Finanzierungsstruktur, durch die sich das FFO- und das Cash-Flow-Profil signifikant verbessern

Frankfurt am Main / Berlin, 3. September 2014. Der Vorstand der Deutsche Wohnen AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, nicht nachrangige, unbesicherte Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von voraussichtlich EUR 400 Millionen mit einer Endfälligkeit im September 2021 auszugeben ("DWAG-Wandelschuldverschreibungen"). Die DWAG-Wandelschuldverschreibungen werden in neue oder existierende, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Deutsche Wohnen AG wandelbar sein. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.

Die Ausgabe der DWAG-Wandelschuldverschreibungen ist Teil der geplanten Optimierung der Kapitalstruktur der Deutsche Wohnen AG, die durch eine fokussierte Refinanzierung eines Teils ihrer bestehenden Bankverbindlichkeiten erfolgen soll. Die Deutsche Wohnen AG plant, sofern es die Marktbedingungen gestatten, den größten Teil ihrer Finanzverbindlichkeiten, die bis zum Geschäftsjahr 2017 (einschließlich) fällig werden, durch neue Bankverbindlichkeiten mit einer durchschnittlichen Laufzeit von ungefähr acht Jahren zu refinanzieren. Das gesamte Refinanzierungsvolumen wird sich voraussichtlich auf ungefähr EUR 1,4 Milliarden belaufen. Auf der Grundlage des derzeitigen Finanzierungsmarktes rechnet die Deutsche Wohnen AG, vorbehaltlich stabiler Marktbedingungen, mit einer derzeitigen Zinsreduzierung von jährlich mindestens EUR 35 Millionen über die Laufzeit der neuen Finanzierung und hierdurch mit einer deutlichen Erhöhung des FFO (ohne Verkauf) für die Deutsche Wohnen-Gruppe ab dem Jahre 2015. Zusätzlich (und über die unten genannten einmaligen Finanzierungskosten hinaus) geht die Deutsche Wohnen AG davon aus, die vertraglich vereinbarten Tilgungen während der Laufzeit der neuen Finanzierung um ungefähr jährlich EUR 20 Millionen im Vergleich zur derzeitigen Finanzierungsstruktur der Deutsche Wohnen AG reduzieren zu können, wodurch sich der freie Cash-Flow insgesamt um jährlich mindestens EUR 55 Millionen vergrößern wird.

Die DWAG-Wandelschuldverschreibungen werden zu 100% ihres Nennbetrags in Höhe von EUR 100.000,00 je Wandelschuldverschreibung begeben und, sofern sie nicht zuvor gewandelt, zurückgekauft oder zurückbezahlt wurden, bei Endfälligkeit zum Nennbetrag zurückbezahlt. Die
DWAG-Wandelschuldverschreibungen werden mit einem halbjährlich fälligen Zinssatz von 0,375% bis 0,875% p.a. und einer Wandlungsprämie von 27,5% bis 32,5% über dem maßgeblichen Referenzkurs (nämlich dem volumengewichteten Durchschnitts-Börsenkurs (XETRA) der Deutsche Wohnen AG Inhaberaktie vom Beginn der Platzierung der DWAG-Wandelschuldverschreibungen bis zur diesbezüglichen Preisfestsetzung) ausschließlich institutionellen Investoren in bestimmten Jurisdiktionen im Rahmen einer Privatplatzierung angeboten.

Der Zinssatz, der Gesamtnennbetrag, der anfängliche Wandlungspreis und die Wandlungsprämie werden voraussichtlich noch im Laufe des heutigen Tages im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) ermittelt. Die DWAG-Wandelschuldverschreibungen werden von der Deutsche Wohnen AG voraussichtlich am oder um den 8. September 2014 begeben und sollen im Anschluss hieran in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen werden.

Die Inhaber der DWAG-Wandelschuldverschreibungen sind berechtigt, DWAG-Wandelschuldverschreibungen einmalig zum 8. September 2019 gemäß den Anleihebedingungen zur Rückzahlung zu kündigen. Die Deutsche Wohnen AG ist berechtigt, die DWAG-Wandelschuldverschreibungen ab 8. Oktober 2018 gemäß den Anleihebedingungen zur Rückzahlung zu kündigen, sofern der Börsenkurs der Inhaberaktie der Deutsche Wohnen AG über eine bestimmte Periode hinweg den zu diesem Zeitpunkt geltenden Wandlungspreis um mehr als 130% übersteigt. Die Deutsche Wohnen AG wird zudem die Möglichkeit haben, Wandlungen der DWAG-Wandelschuldverschreibungen durch eine vollständige oder teilweise Barzahlung abzuwickeln.

Der Emissionserlös der Privatplatzierung der
DWAG-Wandelschuldverschreibungen soll voraussichtlich in Höhe von ungefähr EUR 100 Millionen zur Deckung von Einmalkosten im Zusammenhang mit der geplanten (oben beschriebenen) Refinanzierung (einschließlich Vorfälligkeitsentschädigungen und Kosten aus der Auflösung von Zins-Swaps, die im Zusammenhang mit den entsprechenden Bankdarlehen abgeschlossen wurden) verwendet werden. Weitere bis zu EUR 150 Millionen des Emissionserlöses sind für den teilweisen Schuldenabbau oder die teilweise Rückzahlung von Bankverbindlichkeiten vorgesehen. Der Emissionserlös soll zudem in Höhe von mindestens EUR 150 Millionen für Investitionen in das Immobilienportfolio der Deutsche Wohnen AG und für sonstige unternehmerische Zwecke verwendet werden.

Die Deutsche Wohnen AG hat sich - vorbehaltlich bestimmter, üblicher Ausnahmen - verpflichtet, während eines Zeitraums von drei Monaten, keine neuen Aktien auszugeben oder aktienverwandte Transaktionen durchzuführen (Lock-Up).

Goldman Sachs International und UBS Investment Bank begleiten die Platzierung der DWAG-Wandelschuldverschreibungen als Joint Bookrunners.
Wichtige Information

Nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Kanada, Australien oder Japan oder sonstigen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte. Die Verbreitung dieser Veröffentlichung kann in manchen Ländern rechtlichen Beschränkungen unterliegen und jeder, der im Besitz dieses Dokuments oder der darin in Bezug genommenen Informationen ist, sollte sich über solche Beschränkungen informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann eine Verletzung kapitalmarktrechtlicher Gesetze solcher Länder darstellen.

Diese Ad-hoc-Mitteilung stellt kein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren und keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder irgendeinem anderen Land dar. Weder diese Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zu Grunde gelegt werden. Die in dieser Ad-hoc-Mitteilung erwähnten Wertpapiere (einschließlich der Wandelschuldverschreibungen und den im Zuge der Wandlung zu liefernden Aktien der Deutsche Wohnen AG) dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika ohne Registrierung oder ohne Vorliegen einer Ausnahme vom Registrierungserfordernis gemäß dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung weder verkauft noch angeboten werden. Die Deutsche Wohnen AG beabsichtigt nicht, irgendeinen Teil irgendeines Angebots ihrer Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika zu registrieren oder ein Angebot ihrer Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika durchzuführen. Es wird kein Angebot zum Verkauf von GSW-Wandelschuldverschreibungen in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an in den Vereinigten Staaten von Amerika ansässige oder wohnhafte Personen gemacht.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Veröffentlichung nur an (i) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (nachfolgend "Order") fallen und (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Gesellschaften, Personengesellschaften, etc.) (solche Personen zusammen die "Relevanten Personen"). Diese Veröffentlichung ist nur an Relevante Personen gerichtet und darf nur an diese verteilt werden. Andere Personen dürfen darauf nicht Bezug nehmen oder sich darauf verlassen. Jede Anlage oder Anlagemöglichkeit, von der in dieser Veröffentlichung die Rede ist, steht ausschließlich Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.

In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums, die die Prospektrichtlinie umgesetzt haben (die "Relevanten Mitgliedsstaaten") richtet sich diese Veröffentlichung und jegliches nachfolgende Angebot ausschließlich an "qualifizierte Anleger" im Sinne der Prospektrichtlinie. Für diese Zwecke meint "Prospektrichtlinie" die Richtlinie 2003/71/EG (einschließlich aller Änderungen, insbesondere der 2010 Prospektrichtlinienänderungsrichtlinie, sofern im jeweiligen Relevanten Mitgliedstaat umgesetzt) und umfasst alle diesbezüglichen Durchführungsmaßnahmen in dem Relevanten Mitgliedstaat, und der Begriff "2010 Prospektrichtlinienänderungsrichtlinie" meint die Richtlinie 2010/73/EG.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, deren Erwerb oder die Verteilung dieser Veröffentlichung in Länder, in denen dies nicht zulässig ist, gestatten würden. Jeder, in dessen Besitz diese Veröffentlichung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese beachten.

Diese Veröffentlichung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf Grundlage der derzeitigen Ansichten und Annahmen des Managements der Deutsche Wohnen AG nach bestem Wissen erstellt wurden. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass Umsatz, Profitabilität, Zielerreichung und Ergebnisse der Deutsche Wohnen AG oder der Erfolg der Wohnimmobilienbranche wesentlich von den ausdrücklich oder implizit in dieser Veröffentlichung genannten oder beschriebenen abweichen werden. In Anbetracht dessen sollten Personen, in deren Besitz diese Veröffentlichung gelangt, nicht auf solche zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Die Deutsche Wohnen AG übernimmt keine Haftung oder Gewähr für solche zukunftsgerichteten Aussagen und wird sie nicht an künftige Ergebnisse und Entwicklungen anpassen.

Im Zusammenhang mit einem etwaigen Angebot von Wandelschuldverschreibungen der Deutsche Wohnen AG (die "DWAG-Wandelschuldverschreibungen") können Goldman Sachs International und UBS Investment Bank (zusammen die "Joint Bookrunner") und alle mit ihr verbundenen Unternehmen als Investor auf eigene Rechnung DWAG-Wandelschuldverschreibungen erwerben und in dieser Eigenschaft DWAG-Wandelschuldverschreibungen auf eigene Rechnung halten, kaufen oder verkaufen. Zusätzlich kann jeder der Joint Bookrunner oder mit ihm verbundene Unternehmen Finanzierungsgeschäfte und Swaps mit Anlegern eingehen, in deren Zusammenhang der jeweilige Joint Bookrunner oder mit ihm verbundene Unternehmen DWAG-Wandelschuldverschreibungen erwerben, halten oder veräußern. Die Joint Bookrunner beabsichtigen nicht, solche Geschäfte oder Anlagen außer in Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen offen zu legen.

Die Joint Bookrunner handeln im Namen der Deutsche Wohnen AG und niemand anderem im Zusammenhang mit einem etwaigen Angebot von DWAG-Wandelschuldverschreibungen und sind anderen Personen gegenüber nicht verantwortlich. Sie müssen Dritten gegenüber die Maßnahmen zum Schutz von Kunden des jeweiligen Joint Bookrunners nicht einhalten und diese nicht hinsichtlich eines etwaigen Angebots von DWAG-Wandelschuldverschreibungen beraten.


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