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DGAP-Ad-hoc News vom 07.03.2014

Deutsche Wohnen AG: Einigkeit über Abschluss eines Beherrschungsvertrags zwischen Deutsche Wohnen AG und GSW Immobilien AG

Deutsche Wohnen AG / Schlagwort(e): Vertrag
07.03.2014 18:06

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Einigkeit über Abschluss eines Beherrschungsvertrags zwischen Deutsche Wohnen AG und GSW Immobilien AG

Frankfurt am Main / Berlin, 7. März 2014 - Die Vorstände der Deutsche Wohnen AG und der GSW Immobilien AG haben sich am heutigen Tage jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats darauf geeinigt, einen Beherrschungsvertrag zwischen der Deutsche Wohnen AG als herrschendem Unternehmen und der GSW Immobilien AG als beherrschtem Unternehmen vorzubereiten und abzuschließen. Den außenstehenden Aktionären der GSW Immobilien AG soll ein Angebot auf Erwerb ihrer Aktien gegen Abfindung in Form von neu auszugebenden Aktien der Deutsche Wohnen AG gemacht und für die Dauer des Vertrages eine Ausgleichszahlung gewährt werden. Die endgültige Ausgestaltung der Regelungen über die Abfindung und die jährliche Ausgleichszahlung im Vertrag werden die Unternehmen in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen und auf Grundlage einer Unternehmensbewertung festlegen.
Die Deutsche Wohnen AG geht davon aus, dass die ordentlichen Hauptversammlungen der Deutsche Wohnen AG und der GSW Immobilien AG im Juni 2014 über die Zustimmung zum Abschluss des Beherrschungsvertrags abstimmen werden.

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Helge H. Hehl, CFA
Tel.: +49 (0)30 897 86-551
ir@deutsche-wohnen.com

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