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DGAP-PVR News vom 12.07.2012

Deutsche Wohnen AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Deutsche Wohnen AG 

12.07.2012 16:23

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Credit Suisse Securities (Europe) Limited, London, Großbritannien, hatte uns am 03.07.2012 mitgeteilt, dass gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG ihr Stimmrechtsanteil an der Deutsche Wohnen AG, Frankfurt am Main, Deutschland, ISIN: DE000A0HN5C6, am 27.06.2012 die Schwellen von 3%, 5%, 10% und 15% überschritten hat und am 28.06.2012 die Schwellen von 15%, 10%, 5% und 3% unterschritten hat. Ebenso haben hat uns die Credit Suisse Investment Holdings (UK), London, Großbritannien, Credit Suisse Investments (UK), London, Großbritannien, die Credit Suisse AG, Zürich, Schweiz, und die Credit Suisse Group AG, Zürich, Schweiz, gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG darüber informiert, dass sie die Meldegrenzen von 3%, 5%, 10% und 15% der Stimmrechte der Deutsche Wohnen AG, Frankfurt am Main, Deutschland, ISIN: DE000A0HN5C6, gemäß § 22 Abs. 1 Satz1 Nr. 1 WpHG überschritten und am 28.06.2012 wieder unterschritten haben.

Im Nachgang zu dieser Mitteilung hat uns die Credit Suisse Securities (Europe) Limited, London, Großbritannien, auch im Hinblick auf die Credit Suisse Investment Holdings (UK), London, Großbritannien, Credit Suisse Investments (UK), London, Großbritannien, die Credit Suisse AG, Zürich, Schweiz, und die Credit Suisse Group AG, Zürich, Schweiz gemäß § 27a WpHG mitgeteilt, dass:

1. der zur Überschreitung der Meldegrenze von 10% führende Erwerb von Stimmrechten der Deutsche Wohnen AG nicht der Umsetzung strategischer Ziele und nicht zur Erzielung von Handelsgewinnen dient, sondern die Überschreitung ausschließlich aus der technischen Abwicklung der Kapitalerhöhung der Deutsche Wohnen AG resultiert,
2. sie nicht beabsichtigten innerhalb der nächsten 12 Monate weitere Stimmrechte der Deutsche Wohnen AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, ausgenommen im Fall von Handelsgeschäften im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit,

3. sie nicht anstreben, auf die Besetzung von Vorstand, Aufsichtsrat oder eines anderen Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans der Deutsche Wohnen AG Einfluss zu nehmen und

4. sie keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Deutsche Wohnen AG anstreben, insbesondere auch nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung oder die Dividendenpolitik.
Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte unter Einsatz eigener Mittel.


12.07.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
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