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DGAP-Ad-hoc News vom 17.01.2017

DF Deutsche Forfait AG: Wertberichtigung auf Restrukturierungsportfolio
DF Deutsche Forfait AG / Schlagwort(e): Rechtssache
17.01.2017 / 13:36 CET/CEST
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DF Deutsche Forfait AG: Wertberichtigung auf Restrukturierungsportfolio
- Werthaltigkeit einer Forderung zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger     reduziert sich

- Keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Konzernergebnis der Gruppe
Köln, 17. Januar 2017 - Die DF Deutsche Forfait AG (ISIN Aktie: DE000A2AA204, ISIN Anleihe: DE000A1R1CC4) muss eine Wertberichtigung auf das im Insolvenzplan vom 29. April 2016 dargelegte "Restrukturierungsportfolio" in Höhe von ca. EUR 4,9 Mio. vornehmen.
Wie der Gesellschaft heute von ihren Rechtsberatern bestätigt wurde, hat die DF Deutsche Forfait Gruppe ein Gerichtsverfahren über die Inanspruchnahme eines Familiengesellschafters eines in Dubai ansässigen Handelshauses aus einer persönlichen Garantie für eine Forderung gegen das Handelshaus letztinstanzlich verloren. Der Fortführungswert der zugrundeliegenden Forderung war zum Zwecke der Bewertung des sogenannten Restrukturierungsportfolios im Rahmen des Insolvenzplans auf ca. EUR 4,9 Mio. angesetzt worden. Auf diese Forderung ist nun eine vollständige Wertberichtigung vorzunehmen, da die ausstehenden Forderungen aufgrund des Gerichtsurteils nur noch auf Ebene einzelner Gesellschaften des Handelshauses inkassiert werden können, die nach derzeitigem Kenntnisstand über keine substantiellen Vermögenswerte verfügen. In Folge der vorzunehmenden Wertberichtigung reduziert sich der Gesamtwert der den Insolvenzgläubigern zustehenden Vermögenswerte deutlich. Das gesamte Restrukturierungsportfolio wurde im Rahmen des Insolvenzplans vom 29. April 2016 mit einem Fortführungswert in Höhe von EUR 27,5 Mio. bewertet.
Die Wertberichtigung ist nicht unmittelbar ergebniswirksam für das Konzernergebnis der DF Deutsche Forfait AG, da sie die Werthaltigkeit des zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger bestimmten Restrukturierungsportfolios betrifft. Eine Auswirkung auf das Konzernergebnis kann sich mittelbar ergeben, wenn es der Gesellschaft nicht gelingen sollte, mindestens EUR 24 Mio. aus der Verwertung des gesamten Restrukturierungsportfolios zu erzielen. In diesem Fall kann es abhängig vom tatsächlich erzielten Erlös aus der Verwertung des Restrukturierungsportfolios zu einer Zahlung von bis zu EUR 0,8 Mio. an die Insolvenzgläubiger kommen.


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