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DGAP-Ad-hoc News vom 24.10.2013

Deutsche Börse AG: Vergleich mit U.S.-Klägern - weitere Bedingungen erfüllt

Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Vergleich
24.10.2013 09:48

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Deutsche Börse AG: Vergleich mit U.S.-Klägern - weitere Bedingungen erfüllt
Wie die Deutsche Börse AG bereits in ihrer Ad-hoc-Mitteilung vom 9. September 2013 mitgeteilt hatte, hat ihre 100-prozentige Tochtergesellschaft, die Clearstream Banking S.A. ('Clearstream'), den Konditionen für eine Vergleichsvereinbarung mit U.S.-Klägern zugestimmt, die u.a. noch der Unterzeichnung durch eine bestimmte Anzahl Kläger bedurfte.

Die erforderliche Anzahl an Unterschriften wurde heute erreicht.
Clearstream wird jetzt gemeinsam mit den Anwälten der Kläger beim zuständigen U.S.-Gericht Antrag auf Klageabweisung der unmittelbar gegen Clearstream gerichteten Klagen stellen. Sobald das U.S.-Gericht die Klagen abgewiesen hat, wird der Vergleich wirksam.


Kontakt:
Nicolas Nonnenmacher
Tel.: +352 2 43-3 61 15


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