B+S Banksysteme Aktiengesellschaft

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DGAP-News News vom 06.10.2010

B+S Banksysteme Aktiengesellschaft: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

B+S Banksysteme Aktiengesellschaft (vormals DataDesign AG) / Schlagwort(e): Sonstiges
06.10.2010 16:04


Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Konzernabschluss der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München, für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.01.2009 bis 30.06.2009 fehlerhaft ist:
In der Konzernbilanz der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München (vormals DataDesign Aktiengesellschaft), zum 30. Juni 2009 wurde ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 14,8 Mio angesetzt, der aus dem Unternehmenszusammenschluss zwischen der Gesellschaft und der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, Salzburg/Österreich, zum 30. September 2008 resultiert. Hierbei wurde die B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München, als Erwerberin identifiziert.

In dem Unternehmenszusammenschluss ist indes nicht die B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München, sondern die B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, Salzburg/Österreich, als Erwerberin anzusehen. Folglich hätte der Unternehmenszusammenschluss als Erwerb der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München, durch die B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, Salzburg/Österreich, im Konzernabschluss abgebildet werden müssen (reverse acquisition).

Damit verstößt die gewählte Abbildung des Unternehmenszusammenschlusses im Konzernabschluss der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München, gegen IFRS 3.21.

Ansprechpartner:
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Wilhelm Berger
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