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DGAP-Ad-hoc News vom 20.04.2016

curasan AG beschließt Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts in Höhe von rund 10 Prozent des Grundkapitals

curasan AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
20.04.2016 19:45

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Der Vorstand der curasan AG (ISIN DE0005494538) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Beschluss gefasst, unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2015 eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre durchzuführen.
Das Grundkapital soll gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre von EUR 9.346.042,00 um EUR 943.604,00 auf EUR 10.379.646,00 erhöht werden. Die neuen Aktien sollen einem strategischen Investor im Rahmen einer Privatplatzierung zur Zeichnung angeboten werden. Der Platzierungspreis wurde auf EUR 1,20 je neuer Aktie festgelegt und liegt damit sowohl über dem durchschnittlichen Schlusskurs für Aktien der Gesellschaft innerhalb der letzten 30 Börsentage vor dem heutigen Tag als auch 11 % über dem letzten Schlusskurs für Aktien der Gesellschaft.
Die Transaktion wird von der ODDO SEYDLER BANK AG, Frankfurt am Main, begleitet.

Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung in Höhe von rund EUR 1,1 Mio. soll zur Finanzierung des weiteren internen und externen Wachstums der Gesellschaft, besonders in den USA und China, verwendet werden.
Die neuen Aktien werden ab dem 1. Januar 2015 gewinnanteilsberechtigt sein. Sie sollen noch im Mai 2016, d.h. vor der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, die am 23. Juni 2016 stattfinden wird, durch Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister entstehen und unmittelbar im Anschluss daran prospektfrei zum Börsenhandel zugelassen und in die bestehende Notierung im Teilbereich des regulierten Marktes (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden.




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