CTS Eventim AG & Co. KGaA

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DGAP-Ad-hoc News vom 12.06.2013

CTS Eventim AG: Schiedsgericht entscheidet Rechtstreit zwischen CTS EVENTIM

CTS Eventim AG  / Schlagwort(e): Sonstiges

12.06.2013 22:01

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
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Adhoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Schiedsgericht entscheidet Rechtstreit zwischen CTS EVENTIM und Live Nation

Kündigung des Kooperationsvertrags durch Live Nation wirksam / Vorstand zeigt sich von der Entscheidung enttäuscht

München, 12.06.2013. Die im SDAX notierte CTS EVENTIM AG (ISIN DE0005470306) hat sich im Rechtsstreit gegen Live Nation Entertainment Inc. (Live Nation) nicht durchsetzen können. Die Schadenersatzforderungen des Münchner Konzerns gegen Live Nation wurden jetzt vom zuständigen ICC-Schiedsgericht zurückgewiesen.

Der Vorstand der CTS EVENTIM AG ist von dieser Entscheidung enttäuscht, wird das Urteil aber akzeptieren und nicht weiter kommentieren. Wichtig sei, dass nach drei Jahren Verfahrensdauer nun Klarheit herrsche, und man sich wieder ganz auf das sehr erfolgreiche operative Geschäft konzentrieren könne.

Für weitere Informationen:

Marco Haeckermann, Director Corporate Development & Strategy, CTS EVENTIM AG, +49 421 3666 270


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E-Mail:       claudia.aderhold@eventim.de
Internet:     www.eventim.de
ISIN:         DE0005470306
WKN:          547030
Indizes:      SDAX
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