Commerzbank Aktiengesellschaft

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DGAP-News News vom 16.03.2020

Commerzbank: Barabfindung für comdirect-Minderheitsaktionäre festgelegt

DGAP-News: Commerzbank Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Sonstiges
16.03.2020 / 17:19
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- Barabfindungspreis von 12,75 Euro je Stückaktie basiert auf von externem Gutachter ermitteltem objektivierten Unternehmenswert und der Börsenkursentwicklung (VWAP) der comdirect

- Zielke: "Nach der Hauptversammlung der comdirect werden wir die Integration mit voller Kraft vorantreiben."

Die Commerzbank wird im Rahmen des geplanten verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der comdirect bank Aktiengesellschaft ("comdirect") eine Barabfindung von 12,75 Euro je Aktie an die Minderheitsaktionäre der comdirect zahlen. Grundlagen für den Preis sind der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein ermittelte objektivierte Unternehmenswert und der Börsenkurs der comdirect. Die Angemessenheit der Barabfindung wird noch durch den gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer Baker Tilly überprüft.

Warth & Klein ermittelte mit Hilfe des sogenannten Ertragswertverfahrens einen Unternehmenswert von 1.577 Millionen Euro für die comdirect. Daraus resultiert ein Wert je Aktie von 11,17 Euro, der damit leicht unter dem am 30. Oktober 2019 veröffentlichten freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebot der Commerzbank für die comdirect von 11,44 Euro je Aktie liegt. Berücksichtigt wurde bei der Bestimmung der angemessenen Höhe der Barabfindung auch der Aktienkurs der comdirect. Maßgeblich ist hier der durchschnittliche volumengewichtete Börsenkurs (VWAP) der comdirect im Dreimonatszeitraum vor der Ankündigung des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs. Die Commerzbank hat am 3. Januar 2020 mitgeteilt, die für den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out erforderliche Beteiligungsschwelle von 90 % erreicht zu haben. Der volumengewichtete Börsenkurs im relevanten Zeitraum vor dem 3. Januar 2020 belief sich gemäß Auskunft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf 12,75 Euro je Aktie und ist damit als Untergrenze für die Höhe der Barabfindung maßgeblich.

"Mit der Integration der comdirect werden wir die digitale Transformation der Commerzbank beschleunigen und für die Kunden noch bessere Angebote entwickeln. Die Festlegung der Barabfindung für die Aktionäre der comdirect ist der nächste Schritt auf dem Weg zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out", sagte Martin Zielke, Vorstandsvorsitzender der Commerzbank. "Nach der Hauptversammlung der comdirect werden wir die Integration mit voller Kraft vorantreiben."

Die Commerzbank hält aktuell rund 90,29 % des Grundkapitals der comdirect und hat damit die erforderliche Beteiligungsschwelle für einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out erreicht. Die Hauptversammlung der comdirect muss nun im nächsten Schritt die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der comdirect auf die Commerzbank beschließen. Mit der Eintragung ins Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht wird danach die Verschmelzung vollzogen und die Barabfindung an die Minderheitsaktionäre der comdirect gezahlt.

Mit der Integration der comdirect will die Commerzbank die hohe Digitalkompetenz und Innovationskraft der Tochter künftig für alle Kunden des Konzerns nutzbar machen. Der comdirect eröffnet die Integration die Möglichkeit, ihr Angebot über die Commerzbank zu skalieren. Für die Kunden der comdirect soll die gewohnte Produkt- und Servicequalität erhalten bleiben, während sie künftig zusätzlich von der Filialpräsenz der Commerzbank profitieren. Über die strategischen Vorteile der Verschmelzung hinaus wird die Commerzbank infolge der Integration signifikante Synergiepotenziale von bis zu 150 Millionen Euro realisieren.

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