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DGAP-Ad-hoc News vom 07.09.2016

Aufsichtsrat der Commerzbank: Dr. Stefan Schmittmann soll der Hauptversammlung 2018 als Nachfolger des Aufsichtsratsvorsitzenden Klaus-Peter Müller vorgeschlagen werden

Commerzbank Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Sonstiges
07.09.2016 12:29

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Der Aufsichtsrat beabsichtigt der Hauptversammlung im Mai 2018 vorzuschlagen, Dr. Stefan Schmittmann als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Hauptversammlung soll zudem mitgeteilt werden, dass Dr. Stefan Schmittmann als Kandidat für den Vorsitz des Aufsichtsrats vorgeschlagen wird. Dr. Stefan Schmittmann ist Ende des Jahres 2015 aus dem Vorstand der Bank ausgeschieden und würde somit die gesetzlich vorgeschriebene Abkühlungsphase von zwei Jahren für den Wechsel in den Aufsichtsrat einhalten.

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Diese Mitteilung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen. Dabei handelt es sich um Aussagen, die keine Tatsachen der Vergangenheit beschreiben. Solche Aussagen in dieser Mitteilung betreffen unter anderem die erwartete zukünftige Geschäftsentwicklung der Commerzbank, erwartete Effizienzgewinne und Synergien, erwartete Wachstumsperspektiven und sonstige Chancen für eine Wertsteigerung der Commerzbank sowie die erwarteten zukünftigen finanziellen Ergebnisse, Restrukturierungskosten und sonstige Finanzentwicklungen und -angaben. Diese in die Zukunft gerichteten Aussagen basieren auf aktuellen Planungen, Erwartungen, Schätzungen und Prognosen des Vorstands. Sie sind von einer Reihe von Annahmen abhängig und unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen wesentlich von jenen abweichen, die durch diese in die Zukunft gerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Solche Faktoren sind etwa die Verfassung der Finanzmärkte in Deutschland, Europa, den USA und in anderen Regionen, in denen die Commerzbank einen erheblichen Teil ihrer Erträge erzielt und einen erheblichen Teil ihrer Vermögenswerte hält, die Preisentwicklung von Vermögenswerten und Entwicklung von Marktvolatilitäten, insbesondere aufgrund der andauernden europäischen Schuldenkrise, der mögliche Ausfall von Kreditnehmern oder Kontrahenten von Handelsgeschäften, die Umsetzung ihrer strategischen Initiativen zur Verbesserung des Geschäftsmodells, insbesondere die Reduzierung des ACR- Portfolios, die Verlässlichkeit ihrer Grundsätze, Verfahren und Methoden zum Risikomanagement, Risiken aufgrund regulatorischer Änderungen sowie andere Risiken. In die Zukunft gerichtete Aussagen gelten deshalb nur an dem Tag, an dem sie gemacht werden. Die Commerzbank ist nicht verpflichtet, die in dieser Mitteilung enthaltenen, in die Zukunft gerichteten Aussagen auf den neuesten Stand zu bringen oder abzuändern, um Ereignisse oder Umstände zu reflektieren, die nach dem Datum dieser Mitteilung eintreten.



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