Bayer Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Bayer Aktiengesellschaft 11.06.2015 11:26 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die BlackRock Group Limited, London, England und Wales hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 10.06.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Bayer Aktiengesellschaft, Leverkusen, Deutschland am 08.06.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,04% (das entspricht 25146630 Stimmrechten) betragen hat. 1,52% der Stimmrechte (das entspricht 12604015 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. 1,83% der Stimmrechte (das entspricht 15108832 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Bitte beachten Sie, dass die genannte Gesamtsumme nicht notwendigerweise der Summe der detailliert zugerechneten Stimmrechtsanteile entspricht. Dies resultiert aus der Tatsache, dass Stimmrechtsanteile innerhalb der BlackRock Gesellschafts-struktur mehrfach zugeordnet werden. 11.06.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Bayer Aktiengesellschaft Kaiser-Wilhelm-Allee 1 51373 Leverkusen Deutschland Internet: www.bayer.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |