Bayer Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Bayer Aktiengesellschaft 23.04.2015 10:56 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die BlackRock Group Limited, London, England und Wales hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.04.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Bayer Aktiengesellschaft, Leverkusen, Deutschland am 20.04.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,98% (das entspricht 24605967 Stimmrechten) betragen hat. 1,59% der Stimmrechte (das entspricht 13143053 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. 1,72% der Stimmrechte (das entspricht 14206891 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Bitte beachten, dass die genannte Gesamtsumme nicht notwendigerweise der Summe der detailliert zugerechneten Stimmrechtsanteile entspricht. Dies resultiert aus der Tatsache, dass Stimmrechtsanteile innerhalb der BlackRock Gesellschaftsstruktur mehrfach zugeordnet werden. 23.04.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Bayer Aktiengesellschaft Kaiser-Wilhelm-Allee 1 51373 Leverkusen Deutschland Internet: www.bayer.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |