Artec technologies IPTV-Patent durch Arcor wahrscheinlich verletzt artec technologies AG / Rechtssache Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. - Sachverständiger sieht bei Arcor 'Timeshift-Restart' Merkmale des artec technologies Patents erfüllt - Chancen auf Schadensersatz für artec technologies deutlich gestiegen Diepholz, 22. Januar 2009 – Ein Patent der artec technologies AG (WKN: 520958), das zeitversetztes Fernsehen bei IPTV ermöglicht, ist wahrscheinlich durch die Arcor AG & Co.KG, Eschborn verletzt worden. Das von Arcor unter dem Namen Timeshift-Restart eingesetzte Verfahren erfülle die Merkmale des artec technologies Patents, so das Resultat eines Gutachtens, das ein vom Landgericht (LG) Düsseldorf bestellter Sachverständiger erstellt hat. Das Gutachten wurde erstellt, nachdem artec technologies Ende Dezember 2007 die Durchführung eines gerichtlichen Besichtigungsverfahrens gegen Arcor auf Grund des Verdachts einer Patentverletzung durch Arcor im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen konnte. Das Ergebnis des Gutachtens wurde artec technologies erst jetzt mitgeteilt. Das LG Düsseldorf hatte zunächst dem Antrag von Arcor und seinem Zulieferer Alcatel unter Hinweis auf Geheimhaltungsinteressen stattgegeben, so dass das Gutachten und dessen Resultat unter Verschluss blieben. Der Patentsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf hob diesen Beschluss des LG Düsseldorf auf Grund von Verfahrensfehlern auf; artec technologies wurde daraufhin das Resultat des Gutachtens gestern mitgeteilt. Die Richter des OLG Düsseldorf verwiesen dabei das Verfahren 'unter Beachtung der Ausführungen in diesem Beschluss' zur erneuten Entscheidung an das LG Düsseldorf zurück. 'Wir freuen uns, dass der Sachverständige die Erfüllung der Patentmerkmale bejaht und das Oberlandesgericht Düsseldorf nun zu unseren Gunsten entschieden hat. Nach diesem für uns wichtigen Schritt hoffen wir Ansprüche wegen Patentverletzung gegen Arcor und ihres Zulieferers Alcatel durchsetzen zu können', sagt Thomas Hoffmann, Vorstand der artec technologies AG. 'Gegenüber Arcor haben wir sehr frühzeitig kommuniziert, dass wir eine einvernehmliche Streitbeilegung bevorzugen. Wir haben indes auch Verständnis dafür, dass Arcor etwaige Forderungen an Alcatel als Zulieferer zunächst weiterreicht. Trotz der eingetreten Eskalation bleiben wir weiter gesprächsbereit.' Da Arcor die IPTV-Technologie von Alcatel als Zulieferer bezog, erklärte Arcor im gerichtlichen Verfahren vor dem LG Düsseldorf Alcatel den Streit. Arcor kann nach dieser Streitverkündung die durch das Gericht getroffenen Feststellungen zugunsten von artec technologies unmittelbar gegenüber Alcatel verwenden. Alcatel erhob gegenüber artec technologies wiederum Patentnichtigkeitsklage, mit der Alcatel den Bestand des artec technologies Patents angreifen möchte. Hintergrund zum IPTV Patent der artec technologies: Besonderes Merkmal des patentierten Verfahrens für zeitversetztes Fernsehen ist die Möglichkeit, die auf einem zentralen Server fortlaufend mitgeschnittenen Inhalte schon während der Aufzeichnung per Video-Stream abrufen zu können. Der Zuschauer kann somit bei verspätetem Einschalten laufende Sendungen von Beginn an sehen, das Programm anhalten sowie zu gewünschten Szenen vor- und zurückspulen. Zudem können Nutzer einzelne Sequenzen aus dem laufenden TV-Programm zu Videoclips umwandeln. Bei dem von artec technologies entwickelten und patentierten Verfahren wird das TV-Programm auf Servern gespeichert und alle Funktionen über diese durchgeführt. Die Inhalte können dann schon während Aufzeichnung von mehreren Nutzern individuell abgerufen werden. Die Anwender benötigen keine zusätzliche Hard- oder Software, sondern können die Funktionen direkt über den Fernseher, den PC oder das Handy ganz unkompliziert nutzen. Artec technologies beliefert weltweit Telekommunikationsanbieter, Kabelnetzbetreiber und Fernsehanstalten mit ihren Systemen. Neben dem per Patent geschützten Verfahren für zeitversetztes Fernsehen hat das Unternehmen auch eine TV-Suchmaschine entwickelt. Geschäftsziel ist es, Schlüsseltechnologien im Bereich digitaler Fernsehdienste anzubieten. Vor dem Hintergrund der ständig steigenden Nachfrage und attraktiver Umsatzerlöse bei serverbasierten Systemen für IPTV sieht sich artec technologies auf Grund seiner im eigenen Haus entwickelten und im Einsatz bereits bewährten Produkten in einer starken Marktposition. Rechtsanwälte artec technologies sind RAUSCHHOFER RECHTSANWÄLTE (Dr. Hajo Rauschhofer) unter Mitwirkung Patentanwälte WSL PATENTANWÄLTE (Dr. Winfried Lieke), alle Wiesbaden. Über artec technologies AG Das börsennotierte Unternehmen artec technologies AG aus der Grafenstadt Diepholz bei Bremen ist in den Geschäftsfeldern 'Digital Video Security' und 'Streaming Media/IPTV' tätig. Das Unternehmen gehört zu den Technologieführern im Bereich Systemlösungen für digitale Erfassung, Analyse, Aufzeichnung und Übertragung von Video, Audio und Daten von Drittsystemen über Netzwerke. Im Geschäftsbereich Digital Video Security entwickelt und vertreibt das Unternehmen unter dem Markennamen 'MULTIEYE' Produkte und Systemlösungen für die digitale Videoüberwachung. In dem zweiten Geschäftsbereich entwickelt und vertreibt die artec technologies AG Produkte und Systemlösungen auf Basis der 'XentauriX' Plattform, die in erster Linie für IPTV- Applikationen sowie für TV/Radio Sendemitschnitte verwendet werden. Weltweit sind derzeit weit über 12.000 Systeme aus beiden Geschäftsbereichen im Einsatz. Weitere Informationen: artec technologies AG Bianca Lekon Investor Relations Mail: bianca.lekon@artec.de /Fon: 05441 5995-16 Fax +49 (0) 5441 5995-70 22.01.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP |