alstria office REIT-AG

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DGAP-PVR News vom 23.01.2013

alstria office REIT-AG: Korrektur der Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG vom 17. Januar 2013 mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

alstria office REIT-AG 

23.01.2013 17:31

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Cohen & Steers Capital Management, Inc., New York, USA, hat uns am 15.01.2013 gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der alstria office REIT-AG, Hamburg,

a) am 3. April 2007 die Schwelle von 3% überschritten hat und 3,50% (genaue Anzahl Stimmrechte: 1.959.700) sowohl in Bezug auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten als auch in Bezug auf alle mit Stimmrechten versehenen Aktien ein und derselben Gattung betrug. Die Stimmrechte sind ihr vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen;
b) am 16. Januar 2008 die Schwelle von 3% unterschritten hat und 2,94% (genaue Anzahl Stimmrechte: 1.645.970) sowohl in Bezug auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten als auch in Bezug auf alle mit Stimmrechten versehenen Aktien ein und derselben Gattung betrug. Die Stimmrechte sind ihr vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen;
c) am 30. März 2011 die Schwelle von 3% überschritten hat und 4,06% (genaue Anzahl Stimmrechte: 2.908.916) sowohl in Bezug auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten als auch in Bezug auf alle mit Stimmrechten versehenen Aktien ein und derselben Gattung betrug. Die Stimmrechte sind ihr vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen;
d) am 26. August 2011 die Schwelle von 3% unterschritten hat und 2,86% (genaue Anzahl Stimmrechte: 2.050.031) sowohl in Bezug auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten als auch in Bezug auf alle mit Stimmrechten versehenen Aktien ein und derselben Gattung betrug. Die Stimmrechte sind ihr vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
Bei dieser Mitteilung handelt es sich um eine Korrektur der Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG vom 17. Januar 2013.


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