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DGAP-Ad-hoc News vom 06.11.2014

Allianz SE: Neue Dividendenpolitik mit erhöhter Ausschüttungsquote von 50 Prozent

Allianz SE  / Schlagwort(e): Dividende

06.11.2014 22:29

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Vorstand und Aufsichtsrat der Allianz SE haben eine Änderung ihrer Dividendenpolitik mit dem Ziel der Erhöhung der Ausschüttungsquote von 40 auf 50 Prozent des auf die Anteilseigner entfallenden Jahresüberschusses der Allianz Gruppe beschlossen. Im Interesse der Dividendenkontinuität wird weiterhin angestrebt, die Dividende je Aktie mindestens auf dem Niveau des Vorjahres zu halten. Darüber hinaus ist beabsichtigt, das für externes Wachstum vorgesehene und nicht ausgeschöpfte Budget alle drei Jahre zu evaluieren und an die Anteilseigner auszukehren. Eine erste Evaluierung soll Ende 2016 vorgenommen werden. Die Dividendenpolitik steht unter der Bedingung einer nachhaltigen Solvency II-Quote von über 160 Prozent.
Diese Dividendenpolitik spiegelt die gegenwärtige Zielsetzung von Vorstand und Aufsichtsrat wider und kann zukünftig angepasst werden. Darüber hinaus setzt die Dividendenzahlung in jedem Jahr entsprechende Dividendenvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats voraus, wobei jedes dieser Gremien von dieser Dividendenpolitik unter den dann vorherrschenden Umständen abweichen kann. Über die Dividende entscheidet die Hauptversammlung.




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Neben weiteren hier nicht aufgeführten Gründen können sich Abweichungen aufgrund von (i) Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation, vor allem in Allianz Kerngeschäftsfeldern und -märkten, (ii) Entwicklungen der Finanzmärkte (insbesondere Marktvolatilität, Liquidität und Kreditereignisse), (iii) dem Ausmaß oder der Häufigkeit von Versicherungsfällen (zum Beispiel durch Naturkatastrophen) und der Entwicklung der Schadenskosten, (iv) Sterblichkeits- und Krankheitsraten beziehungsweise -tendenzen, (v) Stornoraten, (vi) insbesondere im Bankbereich, der Ausfallrate von Kreditnehmern, (vii) Änderungen des Zinsniveaus, (viii) Wechselkursen, einschließlich des Euro/US Dollar-Wechselkurses, (ix) Gesetzes- und sonstigen Rechtsänderungen, insbesondere hinsichtlich steuerlicher Regelungen, (x) Akquisitionen, einschließlich anschließender Integrationsmaßnahmen, und Restrukturierungsmaßnahmen, sowie (xi) allgemeinen Wettbewerbsfaktoren ergeben. Terroranschläge und deren Folgen können die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen.
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