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DGAP-Ad-hoc News vom 09.12.2015

AIXTRON SE einigt sich mit San'an Optoelectronics auf erhebliche Reduzierung des Auftragsvolumens / Bestehende Partnerschaft wird unter geänderten Bedingungen fortgesetzt / AIXTRON führt Produktentwicklung und -qualifikation der AIX R6 fort

AIXTRON SE  / Schlagwort(e): Vertrag

09.12.2015 20:49

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


AIXTRON SE einigt sich mit San'an Optoelectronics auf erhebliche Reduzierung des Auftragsvolumens
Bestehende Partnerschaft wird unter geänderten Bedingungen fortgesetzt AIXTRON führt Produktentwicklung und -qualifikation der AIX R6 fort
Herzogenrath, 09. Dezember 2015 - AIXTRON SE (ISIN DE000A0WMPJ6), ein weltweit führender Hersteller von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie, hat sich mit seinem chinesischen Kunden San'an Optoelectronics auf eine erhebliche Reduzierung des Auftragsvolumens von 50 auf drei bereits gelieferte MOCVD-Anlagen vom Typ AIX R6 geeinigt.
Trotz beidseitiger Anstrengungen konnten die spezifischen Qualifikationsanforderungen des Kunden nicht erreicht werden. Beide Unternehmen vereinbarten die Fortführung der bestehenden Partnerschaft durch die Zusammenarbeit bei künftigen Anlagengenerationen sowie in anderen Anwendungsbereichen.

AIXTRON wird den Vertrieb und die Weiterentwicklung der AIX R6-Showerheadtechnologie vorantreiben. Der Fokus liegt nun insbesondere auf den bestehenden Kunden, die entweder die Qualifizierung bereits erreicht haben oder sich noch in Qualifizierung befinden.


Umsatz- und Ergebnisauswirkung

Der Konzern geht bei einer breiteren Umsatzverteilung auf Anlagen für die Siliziumindustrie, für Leistungselektronik und andere optoelektronische Anwendungen davon aus, im Gesamtjahr 2015 einen Umsatz von ca. EUR 190 Mio. zu erzielen. Die Strategie, das Produktportfolio weiter zu diversifizieren, trug in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2015 erste Früchte. Das Ziel, in der zweiten Jahreshälfte 2015 ein EBITDA break-even zu erreichen, wird aufrechterhalten.

Für das Geschäftsjahr 2016 erwartet AIXTRON nunmehr einen Umsatz in ähnlicher Höhe wie für 2015.

Die Ergebnisse für das laufende Geschäftsjahr werden wie geplant am 23. Februar 2016 bekanntgegeben.


Kontakt:
Guido Pickert
Investor Relations & Konzernkommunikation      
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Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6; NASDAQ: AIXG, ISIN US0096061041) sind im Internet unter http://www.aixtron.com verfügbar.

Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen über das Geschäft, die Finanz- und Ertragslage und Gewinnprognosen von AIXTRON im Sinne der "Safe Harbor"-Bestimmungen des US-amerikanischen Private Securities Litigation Reform Act von 1995 enthalten. Begriffe wie "können", "werden", "erwarten", "rechnen mit", "erwägen", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "fortdauern" und "schätzen", Abwandlungen dieser Begriffe und ähnliche Ausdrücke kennzeichnen diese zukunftsgerichteten Aussagen. Die zukunftsgerichteten Aussagen geben unsere gegenwärtigen Beurteilungen und Annahmen wieder und gelten vorbehaltlich bestehender Risiken und Unsicherheiten. Sie sollten kein unangemessenes Vertrauen in die zukunftsgerichteten Aussagen setzen. Die nachgenannten Faktoren ebenso wie die weiteren in den von AIXTRON bei der U. S. Securities and Exchange Commission eingereichten öffentlichen Berichten und Meldungen genannten gehören zu denjenigen Faktoren, die zur Folge haben können, dass die tatsächlichen und künftigen Ergebnisse und Trends wesentlich von unseren zukunftsgerichteten Aussagen abweichen: Die tatsächlich von AIXTRON erhaltenen Kundenaufträge; der Umfang der Marktnachfrage nach Chemical Vapor Deposition (CVD)-Technologie; der Zeitpunkt der endgültigen Abnahme von Erzeugnissen durch die Kunden; das Finanzmarktklima und die Zugangsmöglichkeiten zu Finanzierungen; die allgemeinen Marktbedingungen für Dünnfilmbeschichtungs-Anlagen und das makroökonomische Umfeld; Stornierungen, Änderungen oder Verzögerungen bei Produktlieferungen; Einschränkungen der Produktionskapazität; lange Verkaufs- und Qualifizierungszyklen; Schwierigkeiten im Produktionsprozess; Veränderungen beim Wachstum der Halbleiterindustrie; Verschärfung des Wettbewerbs; Wechselkursschwankungen; Verfügbarkeit öffentlicher Mittel; Zinsschwankungen bzw. verfügbare Zinskonditionen; Verzögerungen bei der Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte; schlechtere allgemeine wirtschaftliche Bedingungen als erwartet und sonstige Faktoren. Die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen haben Gültigkeit im Zeitpunkt dieser Mitteilung und AIXTRON übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überprüfung zukunftsgerichteter Aussagen wegen neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, ausgenommen bei Bestehen einer entsprechenden rechtlichen Verpflichtung.

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