aap Implantate AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 03.04.2013

aap Implantate AG: Anhebung der EBITDA-Prognose für Q1 auf 3,1 Mio. EUR

aap Implantate AG / Schlagwort(e): Quartalsergebnis
03.04.2013 13:31

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


aap Implantate AG (XETRA: AAQ.DE) konnte nach vorläufigen Auswertungen bei einem Umsatz in Höhe von ca. 10,4 Mio. EUR (Vorjahr: 9,9 Mio. EUR) im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2013 das EBITDA auf ca. 3,1 Mio. EUR (+48 % gegenüber dem Vorjahreswert von 2,1 Mio. EUR) steigern. Die zuvor abgegebene EBITDA-Prognose lag zwischen 1,5 Mio. EUR und 1,9 Mio. EUR. Grund für die EBITDA-Steigerung ist die positive Entwicklung bei der Erreichung von Meilensteinen, die früher realisiert wurden als erwartet. Für das Gesamtjahr bleibt der Vorstand vorerst bei seiner Umsatzwachstumsprognose von mindestens 10 % auf ca. 40,0 Mio. EUR, sowie seiner EBITDA-Prognose von mindestens 15 % auf über 7,0 Mio. EUR. Wie bereits im Konzernabschluss beschrieben, sind quartalsweise Fluktuationen des Wachstums und der Profitabilität aufgrund des Produkt- und Projektumsatz-Mixes zu erwarten.
Die Veröffentlichung des Berichts für das erste Quartal 2013 ist für den 15. Mai 2013 vorgesehen.

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Erwartungen, Vermutungen und Prognosen des Vorstands sowie ihm derzeit zur Verfügung stehender Informationen basieren. Die zukunftsgerichteten Aussagen sind nicht als Garantien der darin genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse zu verstehen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese Faktoren schließen auch diejenigen ein, die aap in veröffentlichten Berichten beschrieben hat. Zukunftsgerichtete Aussagen gelten deshalb nur an dem Tag, an dem sie gemacht werden. Wir übernehmen keine Verpflichtung, die in dieser Mitteilung gemachten zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

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