Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 8. Juli 2021 seine vorläufige Rechtsauffassung im Freigabeverfahren hinsichtlich Tagesordnungspunkt 8 der ordentlichen Hauptversammlung der CECONOMY AG vom 17. Februar 2021 geäußert.
Die Beschlussfassung der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 8 diente der Umsetzung des Erwerbs, der Übertragung und der Einbringung der von der Convergenta Invest GmbH gehaltenen Geschäftsanteile an der Media-Saturn-Holding GmbH („Transaktion") und enthielt im Einzelnen die Beschlussfassung über (i) die Erhöhung des Grundkapitals der CECONOMY AG im Wege einer gemischten Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre, (ii) die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen gegen gemischte Sacheinlage unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre und die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals 2021/I sowie (iii) die damit entsprechend verbundenen Satzungsänderungen.
Vor dem Hintergrund der vorläufigen Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf wird die CECONOMY AG die Transaktion erneut der Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorlegen. Dies soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung erfolgen, unter dem Vorbehalt, dass die ordentliche Hauptversammlung 2022 eine Dividendenausschüttung in Höhe von rund EUR 63 Millionen beschließt. Mit dieser Dividendenausschüttung wird (i) der Anspruch auf Dividende von Inhabern von Vorzugsaktien für das am 30. September 2021 endende Geschäftsjahr und in Bezug auf sämtliche nachzuzahlende Ansprüche auf Vorzugsdividende erfüllt sowie (ii) eine Dividendenzahlung in Höhe von EUR 0,17 je Aktie an die Stammaktionäre geleistet Die vorgeschlagene Dividendenausschüttung entspricht dabei auch der Dividendenpolitik der CECONOMY AG, wonach die Zahlung von etwaigen Dividenden unter anderem gegen die Notwendigkeit von Investitionen für das Wachstum des operativen Geschäfts abgewogen werden muss. Dies ist für das abgelaufene Geschäftsjahr 2020/21 geschehen, so dass sich daraus weder die Höhe des EPS im Geschäftsjahr 2020/21 noch eine Zusage für zukünftige Dividendenzahlungen ableiten lässt.
Darüber hinaus evaluiert die CECONOMY AG die Umwandlung der heutigen Vorzugsaktien der CECONOMY AG in Stammaktien der CECONOMY AG.
Die CECONOMY AG strebt einen Vollzug der Transaktion möglichst im laufenden Geschäftsjahr 2021/22 an.
Mitteilende Person: Sebastian Kauffmann, Vice President Investor Relations, CECONOMY AG.
05.11.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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