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DGAP-Ad-hoc News vom 22.04.2014

Deutsche Lufthansa AG: Anteil ausländischer Aktionäre erreicht 40 Prozent. Kein Erwerb eigener Aktien gemäß § 4 Abs. 1 LuftNaSiG beabsichtigt.

Deutsche Lufthansa AG / Schlagwort(e): Sonstiges
22.04.2014 13:17

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Im Aktienregister der Deutsche Lufthansa AG ist ein Aktienbestand von 40,69 Prozent eingetragen, der von nicht-deutschen Aktionären gehalten wird. Gemäß § 4 Abs. 1 Luftverkehrsnachweissicherungsgesetz (LuftNaSiG) ist die Gesellschaft im Sinne des § 71 Abs. 1 Nr. 1 Aktiengesetz damit befugt, eigene Aktien zu erwerben.

Der Vorstand der Deutschen Lufthansa AG hat gemäß § 6 Abs. 2 LuftNaSiG den Eintritt von Tatsachen, die die Gesellschaft gemäß § 4 LuftNaSiG zum Erwerb eigener Aktien befähigen, nach § 15 Wertpapierhandelsgesetz zu veröffentlichen.

Nach sorgfältiger Analyse sieht die Gesellschaft keine unmittelbare Gefahr der Überfremdung und vertraut auf die Selbstregulierungskräfte des Kapitalmarkts. Sie wird derzeit nicht von dem Recht zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch machen.

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