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DGAP-Ad-hoc News vom 22.05.2015

Hornbach Holding AG: Vorstand schlägt Formwechsel in KGaA vor

Hornbach Holding AG / Schlagwort(e): Sonstiges
22.05.2015 12:17

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Hornbach Holding Aktiengesellschaft: Vorstand schlägt Formwechsel in KGaA vor

Hauptversammlung und gesonderter Versammlung der Vorzugsaktionäre wird Formwechsel der Hornbach Holding Aktiengesellschaft in KGaA vorgeschlagen
Neustadt an der Weinstraße, 22. Mai 2015

Der Vorstand der Hornbach Holding Aktiengesellschaft hat heute beschlossen, der voraussichtlich am 9. Juli 2015 stattfindenden Hauptversammlung der Gesellschaft die Beschlussfassung über den Formwechsel der Hornbach Holding Aktiengesellschaft in die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien unter Beitritt der HORNBACH Management AG als persönlich haftende Gesellschafterin vorzuschlagen. Der voraussichtlich am 10. Juli 2015 stattfindenden gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre wird vorgeschlagen, dem Formwechselbeschluss zuzustimmen.
Der Formwechsel der Hornbach Holding Aktiengesellschaft soll nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes erfolgen. In der neuen Rechtsform soll die Gesellschaft die Firma HORNBACH Holding AG & Co. KGaA führen.  
Aktionäre der Hornbach Holding Aktiengesellschaft werden gegebenenfalls Kommanditaktionäre der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA. Dabei sollen aber den Vorzugsaktionären keine Vorzugsaktien, sondern - wie den Stammaktionären - ausschließlich stimmberechtigte Inhaber-Stückstammaktien der KGaA gewährt werden. Der Umtausch soll jeweils im Verhältnis 1:1 erfolgen. Der verhältnismäßige Anteil, den eine nennwertlose Stückaktie am Grundkapital repräsentiert, wird also nicht verändert. Die Vorzugsaktionäre sollen als Ausgleich für den Wegfall des Vorzugs eine bare Zuzahlung (§ 196 UmwG) in Höhe von Euro 0,38 EUR je Vorzugsaktie erhalten.  
Persönlich haftende Gesellschafterin der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA soll die HORNBACH Management AG mit Sitz in Annweiler am Trifels werden, deren sämtliche Aktien die Hornbach Familien-Treuhandgesellschaft mbH hält. Die HORNBACH Management AG soll im Zuge des Formwechsels keine Kapitalbeteiligung an der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA erhalten; sie wird nicht am Vermögen und nicht am Gewinn oder Verlust der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA beteiligt.

Die Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger, die auch den vollen Wortlaut des vorgeschlagenen Formwechselbeschlusses enthalten wird, wird voraussichtlich am 28. Mai 2015 erfolgen.


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