Henkel AG & Co. KGaA

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DGAP-PVR News vom 12.10.2018

Henkel AG & Co. KGaA: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Henkel AG & Co. KGaA

12.10.2018 / 16:06
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Düsseldorf, 12. Oktober 2018

Der Henkel AG & Co. KGaA, Düsseldorf, ist mitgeteilt worden, dass der Stimmrechtsanteil der Mitglieder des Aktienbindungsvertrags der Familie Henkel zum 12. Oktober 2018 insgesamt 61,20% der Stimmrechte (158.999.015 Stimmen) an der Henkel AG & Co. KGaA (ISIN DE0006048408) beträgt und gehalten wird von

- 132 Mitgliedern der Familien der Nachfahren des Unternehmensgründers Fritz Henkel,

- vier von Mitgliedern dieser Familien gegründeten Stiftungen,

- drei von Mitgliedern dieser Familien gegründete Trust,

- zwei von Mitgliedern dieser Familien gegründeten Gesellschaften mit beschränkter Haftung, dreizehn GmbH & Co. KG's und einer KG,

aufgrund eines Aktienbindungsvertrages gemäß § 34 Abs. 2 WpHG, wobei die von den zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung, dreizehn GmbH & Co KG's und der einen KG gehaltenen Anteile in Höhe von insgesamt 16,97% der Stimmrechte (44.081.965 Stimmen) den Mitgliedern der Familie, die diese Gesellschaften kontrollieren, auch nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden.

Für kein Mitglied des Aktienbindungsvertrags besteht, auch bei Hinzurechnung der mit Nießbrauchverträgen ausdrücklich eingeräumten Stimmrechte, die Verpflichtung zur Mitteilung des Erreichens bzw. Überschreitens der Schwelle von 3% oder mehr der Stimmrechtsanteile an der Henkel AG & Co. KGaA.

Bevollmächtigter der Mitglieder des Aktienbindungsvertrages der Familie Henkel ist Frau Dr. Simone Bagel-Trah, Deutschland.

(Letzte Meldung: 17. Dezember 2015)

Henkel AG & Co. KGaA



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