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DGAP-News News vom 21.09.2021

Lakestar SPAC I SE : Lakestar SPAC I gibt erfolgreichen Abschluss des Zusammenschlusses mit HomeToGo bekannt

DGAP-News: Lakestar SPAC I SE / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen
21.09.2021 / 15:39
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Pressemitteilung

Lakestar SPAC I gibt erfolgreichen Abschluss des Zusammenschlusses mit HomeToGo bekannt

Luxemburg, 21. September 2021 - Lakestar SPAC I SE ("Lakestar SPAC I"), eine börsennotierte Special Purpose Acquisition Company (SPAC) gesponsort von Dr. Klaus Hommels, dem Gründer und Chairman von Lakestar Advisors, hat heute den erfolgreichen Abschluss des Zusammenschlusses mit HomeToGo GmbH, dem Marktplatz mit der größten Auswahl an Ferienunterkünften, bekanntgegeben. Das kombinierte Unternehmen trägt den Namen HomeToGo SE. Die Tickersymbole der an der Frankfurter Börse handelnden Aktien und Optionsscheine werden voraussichtlich ab dem 22. September 2021 in "HTG" bzw. "HTGW" umbenannt.

Am 14. Juli 2021 haben Lakestar SPAC I und HomeToGo GmbH eine Vereinbarung über einen Unternehmenszusammenschluss in Form einer Einbringung aller Anteile an der HomeToGo GmbH in Lakestar SPAC I im Austausch gegen die Ausgabe neuer öffentlicher Aktien ("Neue Öffentliche Aktien") bekanntgegeben. Heute wurde der für die Zulassung der Neuen Öffentlichen Aktien zum Handel an der Frankfurter Börse erstellte Prospekt von der CSSF (Commission de Surveillance du Secteur Financier) genehmigt. Damit sind alle Vollzugsbedingungen erfüllt. Der Zusammenschluss wurde von den Aktionären von Lakestar SPAC I bei der außerordentlichen Hauptversammlung am 13. September 2021 mit 100% der anwesenden Stimmen genehmigt.

HomeToGo SE hat die Zulassung der Neuen Öffentlichen Aktien zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) beantragt. Die Aufnahme des Handels der Neuen Öffentlichen Aktien wird für morgen, 22. September 2021, erwartet.

Über HomeToGo

HomeToGo wurde 2014 mit der Idee gegründet, einzigartige Ferienunterkünfte für jeden einfach zugänglich zu machen. Um diese Vision zu verwirklichen, hat HomeToGo eine zuverlässige und benutzerfreundliche Technologieplattform entwickelt, die Ferienhausanbieter mit Reisenden aus der ganzen Welt zusammenbringt.

HomeToGo ist der Online-Marktplatz für alternative Ferienunterkünfte, der Millionen Reisende bei ihrer Suche nach der perfekten Ferienunterkunft mit Tausenden Anbietern auf der ganzen Welt vernetzt und die weltweit größte Auswahl an alternativen Ferienunterkünften auflistet.

Der Online-Marktplatz von HomeToGo bringt sowohl für die Nutzer als auch für Partner Vorteile: Nutzer, die die HomeToGo-Webseite besuchen, erhalten einen direkten Zugang zum weltweit größten Angebot, und Anbieter, die die Reichweite und die Technologie-Lösungen von HomeToGo nutzen, können ein größeres Spektrum an Kunden bedienen und so eine hochwertige Nachfrage generieren.

HomeToGo hat seinen Hauptsitz in Berlin, Deutschland, und betreibt in 23 Ländern lokalisierte Webseiten und Apps.

Weitere Informationen finden Sie unter www.hometogo.de.

Medienkontakt

Caroline Burns, HomeToGo Jonas Upmann, HomeToGo
E-Mail: press@hometogo.com E-Mail: press@hometogo.com
 

Investorenkontakt

Nitesh Khirwal, HomeToGo
E-Mail: IR@hometogo.com
 

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Ausschließlich für die Zwecke der Produkt-Governance-Anforderungen, die in (i) MiFID II, (ii) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission vom 7. April 2016 zur Ergänzung von MiFID II und (iii) nationalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die "MiFID II-Anforderungen") enthalten sind, und unter Ausschluss jeglicher Haftung, sei es aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die ein "Hersteller" (im Sinne der MiFID II-Anforderungen) ansonsten in Bezug auf diese haben könnte, wurden die Öffentlichen Aktien und Öffentlichen Optionsscheine einem Produktgenehmigungsverfahren unterzogen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass (i) die Öffentlichen Aktien (a) für einen Zielmarkt von Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien von professionellen Kunden und geeigneten Gegenparteien, jeweils wie in MiFID II definiert, erfüllen, geeignet sind und (b) für den Vertrieb über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind und (ii) die Öffentlichen Optionsscheine (a) mit einem Endzielmarkt von Anlegern kompatibel sind, die die Kriterien von professionellen Kunden und geeigneten Gegenparteien, jeweils wie in MiFID II definiert, erfüllen, und (b) für den Vertrieb an professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind.

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