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DGAP-Ad-hoc News vom 15.07.2010

3U HOLDING AG: Vorstand beschließt Aktienrückkauf und Aktieneinziehung

3U HOLDING AG / Aktienrückkauf/Kapitalmaßnahme
15.07.2010 22:05

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Der Vorstand der 3U HOLDING AG hat auf Grundlage der durch die Hauptversammlung vom 28. August 2009 erteilten Ermächtigung beschlossen, in der Zeit vom 19. Juli 2010 bis längstens zum 27. Februar 2011 bis zu 10% der eigenen Aktien über die Börse zurückzukaufen.
Der Anteil der Gesellschaft an eigenen Aktien darf zu keinem Zeitpunkt 10% des Grundkapitals übersteigen. Derzeit hält die Gesellschaft mit 3.244.714 eigenen Aktien bereits rund 6,93% des Grundkapitals. Daher hat der Vorstand beschlossen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. August 2007 im Rahmen eines Aktienrückkaufs über die Börse und eines sich anschließenden öffentlichen Rückkaufangebots bis zum 20. Februar 2009 erworbenen Stückaktien der Gesellschaft, mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 3.244.714 EUR, nach der Hauptversammlung vom 19. August 2010 einzuziehen.

Das Aktienrückkaufprogramm steht unter Führung der BankM, Repräsentanz der biw Bank für Investments und Wertpapiere, die ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt der einzelnen Rückkäufe unabhängig und unbeeinflusst von der 3U HOLDING AG trifft. Der Rückkauf der Aktien erfolgt konform den Vorgaben des § 20a WpHG und der Marktmanipulations-Konkretisierungsverordnung sowie unter Beachtung der sog. Safe-Harbour-Regelungen. Die im Rahmen des Aktienrückkaufs gebotenen Kaufpreise je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) dürfen den Schlusskurs der Aktie im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse am Handelstag vor dem Rückerwerb nicht um mehr als 10 % über- bzw. 25 % unterschreiten.



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