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Singulus Technologies AG

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EQS-News News vom 10.04.2024

SINGULUS TECHNOLOGIES veröffentlicht Aufforderung zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung

EQS-News: SINGULUS TECHNOLOGIES AG / Schlagwort(e): Anleihe
SINGULUS TECHNOLOGIES veröffentlicht Aufforderung zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung
10.04.2024 / 08:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Presseinformation

SINGULUS TECHNOLOGIES veröffentlicht Aufforderung zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung (Anleihe, ISIN: DE000A2AA5H5, WKN: A2AA5H)

Kahl am Main, 10. April 2024 – Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG (SINGULUS TECHNOLOGIES) veröffentlicht eine Aufforderung zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 und §§ 5 ff. SchVG (Schuldverschreibungen SINGULUS TECHNOLOGIES AG, ISIN: DE000A2AA5H5, WKN: A2AA5H).

Die Emittentin lädt die Inhaber der Schuldverschreibungen zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung innerhalb des Zeitraums

von Donnerstag, den 25. April 2024, um 0:00 Uhr (MESZ),

bis Montag, den 29. April 2024, um 24:00 Uhr (MESZ)

gegenüber dem Notar Dr. Olaf Gerber mit Amtssitz in Frankfurt am Main ein.

Die vollständige Aufforderung zur Stimmabgabe ist ab dem 10. April 2024 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite von SINGULUS TECHNOLOGIES (www.singulus.com) unter dem Link https://www.singulus.com/de/glaeubigerversammlung/ abrufbar.

SINGULUS TECHNOLOGIES lädt die Anleihegläubiger ein, an der Abstimmung teilzunehmen und im Sinne der Gesellschaft den Beschlussvorlagen zuzustimmen und so das Unternehmen bei seinem weiteren Weg zu unterstützen. SINGULUS TECHNOLOGIES schlägt den Anleihegläubigern vor, die Anleihebedingungen um mehrere Punkte zu erweitern und freut sich darauf, die Anleihegläubiger bei der Abstimmung ohne Versammlung begrüßen zu können.

Sollte die Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 und §§ 5 ff. SchVG nicht beschlussfähig sein, da das erforderliche Quorum von 50 % der ausstehenden Schuldverschreibungen (§ 15 Abs. 3 Satz 1 SchVG) nicht erreicht wurde, wird SINGULUS TECHNOLOGIES zu einer folgenden zweiten Gläubigerversammlung einladen. Bei der zweiten Gläubigerversammlung beträgt das erforderliche Quorum 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen.

SINGULUS TECHNOLOGIES – Dünnschichttechnik und Oberflächenbehandlung

SINGULUS TECHNOLOGIES entwickelt und baut innovative Maschinen und Anlagen für effiziente Produktionsprozesse in der Dünnschichttechnik und Oberflächenbehandlung, die weltweit in den Märkten Photovoltaik, Halbleiter, Medizintechnik, Verpackung, Glas & Automotive sowie Batterie & Wasserstoff zum Einsatz kommen. Zu den Kernkompetenzen des Unternehmens zählen Verfahren der Beschichtungstechnik, Oberflächenbehandlung sowie nasschemische und thermische Produktionsverfahren.

SINGULUS TECHNOLOGIES sieht Nachhaltigkeit als Chance, sich mit innovativen Produkten zu positionieren. Im Fokus stehen Umweltbewusstsein, die effiziente Nutzung von Ressourcen sowie die Vermeidung unnötiger CO2-Belastung. Bei SINGULUS TECHNOLOGIES hat eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung einen hohen Stellenwert.

SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstraße 103,
D-63796 Kahl/Main, WKN A1681X / ISIN DE000A1681X5

Kontakt:

Maren Schuster, Investor Relations, Tel.: + 49 (0) 160 9609 0279

Bernhard Krause, Unternehmenssprecher, Tel.: +49 (0) 172 833 2224

E-Mail: bernhard.krause@singulus.de

 

 



10.04.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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