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DGAP-Ad-hoc News vom 08.11.2021

CAMERIT AG: CAMERIT AG hebt Ergebnisprognose für 2021 an

CAMERIT AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis/Vorläufiges Ergebnis
CAMERIT AG: CAMERIT AG hebt Ergebnisprognose für 2021 an

08.11.2021 / 15:40 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

CAMERIT AG hebt Ergebnisprognose für 2021 an

Die CAMERIT AG hebt ihre Ergebnisprognose für 2021 an, nachdem die Planung für das Geschäftsjahr 2021 einer Überprüfung unterzogen wurde. Dabei hat sich heute herausgestellt, dass die zuletzt veröffentlichte Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2021 aus dem Halbjahresfinanzbericht 2021, die von einem Jahresfehlbetrag i.H.v. TEUR 660 bis TEUR 720 ausgegangen war, nach oben anzupassen ist. Der Vorstand der Gesellschaft geht aktuell davon aus, dass ein geringer Jahresüberschuss in einer Größenordnung von TEUR 80 bis TEUR 130 erzielt werden kann.

Hintergrund für die Anhebung der Prognose ist insbesondere eine nachlaufende Vergütung aus dem im Dezember 2019 mit der NORDCAPITAL-Gruppe geschlossenen Kauf- und Abtretungsvertrag. Dort war in Bezug auf den Fonds Hesse Newman Real Estate Nr. 7 eine Besserungsabrede getroffen worden. Diese greift ein, wenn die an die NORDCAPITAL-Gruppe mitverkauften Ansprüche aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag für das vom Fonds gehaltene Objekt in Barmbek einen bestimmten Betrag übersteigen. Die Gesellschaft ist von der NORDCAPITAL-Gruppe darüber informiert worden, dass nach dem Verkauf des Objektes in Barmbek seitens der Gesellschaft mit einem Eintreten der Besserungsabrede in Höhe des Maximalbetrags von EUR 750.000 gerechnet werden kann. Da die Entstehung des nachlaufenden Vergütungsanspruches davon abhängt, dass die Fondsgesellschaft eine Auszahlung auf die Ansprüche aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag an die NORDCAPITAL-Gruppe leistet und der Zeitpunkt dieser Zahlung gegenwärtig noch offen ist, ist es möglich, dass die aus der Besserungsabrede resultierende nachlaufende Vergütung erst im Geschäftsjahr 2022 eingebucht und anschließend vereinnahmt werden kann. In diesem Fall würde sich der nachlaufende Vergütungsanspruch nicht mehr auf das Geschäftsjahr 2021, sondern auf das nachfolgende Jahr auswirken. In diesem Fall wäre die bisherige Prognose für 2021 allenfalls geringfügig anzupassen. Der Vorstand hält es aber für überwiegend wahrscheinlich, dass der Anspruch auf die nachlaufende Vergütung noch in diesem Jahr zu aktivieren ist, auch wenn die tatsächliche Auszahlung erst im Geschäftsjahr 2022 erfolgen sollte.

Hamburg, den 8. November 2021

CAMERIT AG
Stefan Trumpp
- Vorstand -
Wendensstraße 1A
20097 Hamburg




Kontakt:
Camerit AG
Stefan Trumpp
Tel: 040/33962 0
Email: info@camerit.de

08.11.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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