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OSRAM Licht AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 02.11.2020

OSRAM Licht AG: Änderung des Be¬herr¬schungs- und Gewinnabführungs¬ver¬trags mit der ams Offer GmbH

OSRAM Licht AG / Schlagwort(e): Firmenübernahme
OSRAM Licht AG: Änderung des Be¬herr¬schungs- und Gewinnabführungs¬ver¬trags mit der ams Offer GmbH

02.11.2020 / 11:37 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


München, 02. November 2020

Aufgrund der Änderung des Basiszinssatzes haben sich die OSRAM Licht AG ("OSRAM") und die ams Offer GmbH heute darauf geeinigt, die den Aktionären von OSRAM gemäß Ziffer 5.1 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vom 22. September 2020 ("BGAV") anzubietende Abfindung von EUR 44,65 um EUR 0,89 auf EUR 45,54 je OSRAM Aktie zu erhöhen. Alleiniger Grund für diese Änderung ist, dass sich im Nachgang zum Abschluss des BGAVs der der Unternehmensbewertung von OSRAM zugrundeliegende Basiszinssatz von 0,0% auf -0,1% geändert hat. Die Ausgleichszahlung soll, wie auch der BGAV im Übrigen, unverändert bleiben. Vorstand und Aufsichtsrat von OSRAM empfehlen den Aktionären der außerordentlichen Hauptversammlung der OSRAM Licht AG am morgigen 3. November 2020, dem geänderten BGAV zuzustimmen. Die Änderungsvereinbarung zum BGAV samt konsolidierter Fassung des BGAV sowie der Nachtrag zum gemeinsamen Bericht des Vorstands von OSRAM und der Geschäftsführung der ams Offer GmbH zu diesem Vertrag werden auf der Homepage von OSRAM veröffentlicht.

 

Kontakt:
Julia Klostermann
Leiter Investor Relations

OSRAM Licht AG
Investor Relations
Marcel-Breuer-Straße 6
80807 München, Deutschland
Tel. +49 89 6213-4966
mail j.klostermann@osram.com
www.osram.com

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Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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