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Mutares SE & Co. KGaA

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DGAP-Ad-hoc News vom 28.08.2020

Mutares SE & Co. KGaA: Anleihegläubiger stimmen den vorgeschlagenen Änderungen der Bedingungen der von Mutares im Februar 2020 begebenen Anleihe zu

Mutares SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Anleihe
Mutares SE & Co. KGaA: Anleihegläubiger stimmen den vorgeschlagenen Änderungen der Bedingungen der von Mutares im Februar 2020 begebenen Anleihe zu

28.08.2020 / 15:44 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Anleihegläubiger stimmen den vorgeschlagenen Änderungen der Bedingungen der von Mutares im Februar 2020 begebenen Anleihe zu

München, 28. August 2020 - Der Anleihetreuhänder der Mutares SE & Co. KGaA (ISIN: DE000A2NB650) ("Mutares") hat heute mitgeteilt, dass die Anleihegläubiger der von Mutares im Februar 2020 in Höhe von EUR 50 Mio. begebenen Anleihe (ISIN: NO0010872864) ("Anleihe") den mit Mitteilung an die Anleihegläubiger vom 13. August 2020 vorgeschlagenen Änderungen der Anleihebedingungen im Rahmen eines schriftlichen Verfahrens mit der erforderlichen Mehrheit der Anleihegläubiger zugestimmt haben. Die am 26. August 2020 platzierte Erhöhung der Anleihe um EUR 20 Mio. ist damit ebenfalls wirksam.

Disclaimer

Diese Mitteilung ist eine Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art 17 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch. Sie stellt weder eine Finanzanalyse noch eine auf Finanzinstrumente bezogene Beratung oder Empfehlung, noch ist diese Bekanntmachung ein Angebot zum Kauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte Staaten"), in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlichen Beschränkungen unterliegt.

Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere von Mutares wurden und werden nicht unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung ("Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten oder an oder für Rechnung oder zugunsten von US-Personen nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des Securities Act oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder japanischen Einwohnern, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet keine Registrierung der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere gemäß dem Securities Act bzw. den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Australien, Kanada und Japan statt. In den Vereinigten Staaten erfolgt kein öffentliches Angebot der Wertpapiere.

Bestimmte Aussagen in dieser Ad-hoc-Mitteilung sind zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten naturgemäß eine Reihe von Risiken, Unsicherheiten und Annahmen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Ereignisse wesentlich von denen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit enthalten sind. Diese Risiken, Unsicherheiten und Annahmen könnten sich nachteilig auf das Ergebnis und die finanziellen Folgen der hierin beschriebenen Pläne und Ereignisse auswirken. Niemand übernimmt die Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu überarbeiten, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Sie sollten sich nicht übermäßig auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen, die nur zum Zeitpunkt dieser Ad-hoc-Mitteilung gelten.
 

Für weitere Informationen:

Mutares SE & Co. KGaA
Investor Relations
Tel. +49 89 9292 7760
Email: ir@mutares.com
www.mutares.com

Presse
CROSS ALLIANCE communication GmbH
Susan Hoffmeister
Tel. +49 89 1250 90330
Email: sh@crossalliance.de
www.crossalliance.de


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