Korrektur einer Meldung der ZhongDe Waste Technology AG vom 15.05.2018
ZhongDe Waste Technology AG: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG
Frankfurt, 1. Juni 2018 - Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der verkürzte Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 30.06.2016 und der Konzernzwischenlagebericht für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2016 der ZhongDe Waste Technology AG, Frankfurt am Main, fehlerhaft sind:
Die in der verkürzten Konzernzwischenbilanz der ZhongDe Waste Technology AG zum 30. Juni 2016 ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von EUR 75,4 Millionen sind anhand der vorgelegten Buchführungsunterlagen nicht hinreichend verlässlich nachgewiesen. Dies ist ein Verstoß gegen § 238 Abs. 1 HGB.
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