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DGAP-Ad-hoc News vom 28.06.2018

YOC AG: YOC AG beabsichtigt Begebung einer Wandelschuldverschreibung in Höhe von bis zu 2,0 Mio. EUR, Alto Invest verpflichtet sich bis zu 1,5 Mio. EUR zu zeichnen

YOC AG / Schlagwort(e): Finanzierung/Anleihe
YOC AG: YOC AG beabsichtigt Begebung einer Wandelschuldverschreibung in Höhe von bis zu 2,0 Mio. EUR, Alto Invest verpflichtet sich bis zu 1,5 Mio. EUR zu zeichnen

28.06.2018 / 12:06 CET/CEST
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Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

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YOC AG beabsichtigt Begebung einer Wandelschuldverschreibung in Höhe von bis zu 2,0 Mio. EUR, Alto Invest verpflichtet sich bis zu 1,5 Mio. EUR zu zeichnen

Berlin, 28. Juni 2018: Der Vorstand der YOC AG hat beschlossen, eine nicht nachrangige, nicht besicherte Wandelschuldverschreibung 2018/2022 zu begeben. Eine Zustimmung des Aufsichtsrats wird in Kürze erwartet.

Die Wandelschuldverschreibung soll einen Gesamtnennbetrag von bis zu 2,0 Mio. EUR haben und, in bis zu 20.000 untereinander gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je 100,00 EUR eingeteilt werden. Der Ausgabepreis je Teilschuldverschreibung soll 100,00 EUR betragen. Die Teilschuldverschreibungen sollen jährlich mit 4,40% auf ihren Nennbetrag verzinst werden. Der Wandlungspreis soll 8,00 EUR betragen. Die Wandelanleihe soll eine Laufzeit bis 31. Juli 2022 haben und soll zu 112% des Nennbetrags zurückgezahlt werden.

Den Nettoemissionserlös beabsichtigt die YOC AG im Wesentlichen in die weitere Internationalisierung sowie für die Weiterentwicklung der proprietären Plattformen VIS.X und YOC HUB zu investieren.

Den Aktionären der YOC AG soll das gesetzliche Bezugsrecht in Form eines unmittelbaren Bezugsrechts eingeräumt werden. Soweit nach der Ausübung von Bezugsrechten durch die Aktionäre noch Teilschuldverschreibungen verbleiben, hat sich Alto Invest S.A. verpflichtet, Teilschuldverschreibungen im Umfang von bis zu 1,5 Mio. EUR zum Ausgabepreis zu erwerben.

Die weiteren Einzelheiten der Begebung der Wandelanleihe sowie damit verbundene Risiken können dem Bezugsangebot entnommen werden. Weitere Einzelheiten finden sich zudem in den Wandelanleihebedingungen. Das Bezugsangebot wird im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, die Wandelanleihebedingungen werden auf der Internetseite der YOC AG unter www.yoc.com veröffentlicht werden.

Mitteilende Person: Dirk Kraus, Vorstand

WICHTIGE HINWEISE:

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt kein Angebotsdokument und keinen Prospekt gemäß der Richtlinie 2003/71/EG (die "Prospektrichtlinie") dar. Diese Mitteilung stellt zudem weder ein Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf oder der Zeichnung von Wertpapieren oder die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots oder einen Teil eines solchen Angebots oder einer solchen Aufforderung dar, noch soll sie (oder irgendein Teil von ihr) oder die Tatsache ihrer Verbreitung, die Grundlage eines darauf gerichteten Vertrages sein oder sich im Zusammenhang mit einem darauf gerichteten Vertrag darauf verlassen werden.

Die Wandelschuldverschreibung soll in Deutschland auf der Grundlage einer Ausnahme von der Anwendung des Wertpapierprospektgesetzes ohne Wertpapierprospekt und im Einklang mit sonstigen hinsichtlich der Emission, des Verkaufs und des Angebots der Teilschuldverschreibungen der Wandelschuldverschreibung anwendbaren Gesetzen und anderweitig in Übereinstimmung mit dem Wertpapierprospektgesetz bzw. der Prospektrichtlinie angeboten werden.

Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Japan oder Kanada veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der YOC AG (die "Wertpapiere") in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder sonstigen Staaten dar. Die Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der "Securities Act") verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Wertpapiere sind nicht und werden nicht unter dem Securities Act registriert.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Veröffentlichung nur an (i) qualifizierte Anleger i.S.d. Financial Services and Markets Act 2000, in der jeweils gültigen Fassung, und dessen Umsetzungsmaßnahmen und/oder (ii) Personen, die professionelle Erfahrung mit Anlagen haben und unter den Begriff der "Investment Professionals" des Artikels 19 (5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils gültigen Fassung (die "Order") oder unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Gesellschaften, Personengesellschaften, etc.) oder eine andere Ausnahme der Order fallen (solche Personen zusammen die "Relevanten Personen"). Personen, die nicht Relevante Personen sind, dürfen sich auf diese Ad-hoc-Mitteilung und ihren Inhalt nicht verlassen. Jede Anlage oder Anlagemöglichkeit, von der in dieser Veröffentlichung die Rede ist, steht ausschließlich Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.

In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums, die die Prospektrichtlinie umgesetzt haben (außer Deutschland) richtet sich diese Veröffentlichung und jegliches nachfolgende Angebot ausschließlich an qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie in diesem Mitgliedsstaat.

Soweit in dieser Mitteilung in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden", "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der YOC AG und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die YOC AG und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der YOC AG oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können.

 


28.06.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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