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DGAP-Ad-hoc News vom 17.01.2013

YOC AG beschließt Kapitalerhöhung

YOC AG  / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

17.01.2013 18:56

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

YOC AG beschließt Kapitalerhöhung
 
Berlin, 17. Januar 2013

Die YOC AG (Frankfurt, Prime Standard, ISIN DE0005932735) hat heute eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft soll um bis zu EUR 220.000 gegen Bareinlage durch Ausgabe von bis zu 220.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien erhöht werden. Die neuen Aktien werden von der Close Brothers Seydler Bank AG gezeichnet und den Aktionären zum Bezug angeboten. Die Bezugsfrist für die Aktionäre wird vom 23. Januar bis zum 6. Februar 2013 laufen. Der Bezugspreis wurde auf EUR 8,50 festgelegt. Die Erlöse aus der Kapitalerhöhung dienen der Stärkung der Eigenkapitalbasis der YOC AG.

Die Neuen Aktien sollen den Aktionären im Verhältnis 11:1 (das heißt 11 bestehende Aktien berechtigen zum Bezug von einer neuen Aktie) zu dem Bezugspreis von EUR 8,50 angeboten werden. Den bezugsberechtigten Aktionären der Gesellschaft wird außerdem die Möglichkeit gegeben, über ihr gesetzliches Bezugsrecht hinaus weitere neue Aktien für die Bezugsrechte, die in der Bezugsfrist nicht ausgeübt wurden, zu beziehen (sog. Überbezugsrecht).
Die Zulassung der neuen Aktien zum Börsenhandel im Regulierten Markt (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 14. Februar 2013 erfolgen. Die Einbeziehung der neuen Aktien in die bestehende Notierung an der vorstehend genannten Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 15. Februar 2013 erfolgen.

Neue Aktien, die nicht auf Grund des Bezugsangebots und des Überbezugs bezogen worden sind, werden im Rahmen von Privatplatzierungen qualifizierten Anlegern in bestimmten Jurisdiktionen außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) auf Grundlage der Regula-tion S zum U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung zum Erwerb angeboten (mit Ausnahme von Japan, Kanada, Australien).
Hinweis:
Diese Ad-hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen sind nicht zur Weiter-gabe in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) bzw. innerhalb der USA (einschließlich ihrer Territorien, Schutzgebiete, Bundesstaaten und des District of Columbia) bestimmt und dürfen nicht an 'U.S. persons' (wie in Regulation S des U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung definiert) sowie an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt oder weitergeleitet werden. Diese Mitteilung ist kein Angebot und keine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den USA. Die Wertpapiere der YOC AG wurden und werden nicht gemäß den Vorschriften der Securities Act registriert und dürfen ohne eine vorherige Registrierung bzw. ohne das Vorliegen einer Ausnahmeregelung von der Registrierungsverpflichtung nicht innerhalb der USA oder an U.S. persons verkauft, zum Kauf angeboten oder geliefert werden. Es erfolgt kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den USA.

Berlin, 17. Januar 2013 

YOC AG
- Der Vorstand -


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