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DGAP-Ad-hoc News vom 19.07.2010

WILEX AG beschließt Bezugsrechtsbarkapitalerhöhung unter Ausnutzung Genehmigten Kapitals

WILEX AG / Kapitalerhöhung

19.07.2010 08:19

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Ad Hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

- Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in den USA, Kanada, Japan und Australien -

WILEX AG beschließt Bezugsrechtsbarkapitalerhöhung unter Ausnutzung Genehmigten Kapitals

München, 19. Juli 2010. Der Vorstand der WILEX AG (ISIN DE0006614720 / WL6 / Frankfurter Wertpapierbörse) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital von 15.957.965,00 Euro aus genehmigtem Kapital um bis zu 2.455.070,00 Euro auf bis zu 18.413.035,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 2.455.070 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 Euro und mit voller Dividendenberechtigung ab dem 1. Dezember 2009 gegen Bareinlagen zu erhöhen.

Die neuen Aktien werden ausschließlich den bestehenden Aktionären im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts im Verhältnis 13:2 von der WestLB AG, Düsseldorf, angeboten, d.h. 13 alte Aktien berechtigen mithin zum Bezug von zwei neuen Aktien. Um ein glattes Bezugsverhältnis zu ermöglichen, hat sich einer der bestehenden Aktionäre verpflichtet, auf die Ausübung der Bezugsrechte aus zehn ihm zustehenden Aktien zu verzichten.
Die Frist zum Bezug der neuen Aktien beginnt am 21. Juli 2010 und endet am 3. August 2010. Der Bezugspreis beträgt 4,10 Euro. Ein organisierter Bezugsrechtshandel findet nicht statt.

Etwaige aufgrund des Bezugsangebots nicht bezogene neue Aktien können ausschließlich von Aktionären im Wege eines Mehrbezugs ebenfalls zum Bezugspreis erworben werden. Verbindliche Angebote für einen solchen Mehrbezug müssen innerhalb der Bezugsfrist abgegeben werden.
Die neuen Aktien sollen prospektfrei zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden. Die Einbeziehung der neuen WILEX-Aktien in die bestehende Notierung an der Frankfurter Wertpapierbörse ist für den 6. August 2010 vorgesehen.

Die Hauptaktionäre dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG, Walldorf, und UCB Pharma S.A., Brüssel, Belgien, die derzeit über einen Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der WILEX AG in Höhe von 35,65 % bzw. 18,05 % verfügen, haben avisiert, dass sie die auf sie entfallenden Bezugsrechte ausüben werden.

Die WILEX AG beabsichtigt, den Bruttoemissionserlös von ca. 10,0 Mio. Euro zur Finanzierung der laufenden klinischen Studien und des weiteren Wachstums sowie zur Stärkung des Eigenkapitals zu verwenden.
Die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung können dem voraussichtlich am 20. Juli 2010 im elektronischen Bundesanzeiger sowie auf der Internetseite der WILEX AG (www.wilex.de) veröffentlichten Bezugsangebot entnommen werden.

Wichtige Hinweise
Diese Ad hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Insbesondere stellt dieses Dokument weder ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Die Aktien der WILEX AG (die 'Aktien') dürfen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika oder 'U. S. persons' (wie in Regulation S des U. S.-amerikanischen Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der 'Securities Act') definiert) oder für Rechnung von U. S. persons angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von der Registrierungspflicht gemäß dem Securities Act befreit. Die Aktien sind nicht und werden nicht gemäß dem Securities Act registriert. Es erfolgt kein öffentliches Angebot von Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika.

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Dieser Text enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen, die sich auf den Geschäftsbereich der Gesellschaft beziehen und die sich durch den Gebrauch von zukunftsgerichteter Terminologie wie etwa 'schätzt', 'glaubt', 'erwartet', 'könnte', 'wird', 'sollte', 'zukünftig', 'möglich' oder ähnliche Ausdrücke oder durch eine allgemeine Darstellung der Strategie, der Pläne und der Absichten der Gesellschaft auszeichnen. Solche zukunftsgerichteten Aussagen umfassen bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren, die bewirken könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse des Geschäftsbetriebes, die Finanzlage, die Ertragslage, die Errungenschaften oder auch die Ergebnisse des Sektors erheblich von jeglichen zukünftigen Ergebnissen, Erträgen oder Errungenschaften unterscheiden, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder vorausgesetzt werden. Angesichts dieser Unwägbarkeiten, werden mögliche Investoren und Partner davor gewarnt, übermäßiges Vertrauen auf solche zukunftsgerichteten Aussagen zu stützen. Wir übernehmen keine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, um zukünftiges Geschehen oder Entwicklungen widerzuspiegeln.

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