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Voltabox AG

News Detail

DGAP-RPT News vom 22.11.2021

Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Voltabox AG / Veröffentlichung gemäß § 111c AktG
22.11.2021 / 17:57
Veröffentlichung einer Mitteilung über Geschäfte mit nahestehenden Personen übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Veröffentlichung von wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Personen gemäß § 111c AktG

Delbrück, 22. November 2021 - Die Voltabox AG ("Voltabox") als Verkäufer hat am 12. November 2021 mit der paragon GmbH & Co. KGaA ("paragon") als Käufer einen Vertrag über den Verkauf und die Übertragung sämtlicher Vermögensgegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens, Verträge und Rechte sowie bestimmter Verbindlichkeiten des Geschäftsfeldes Automotive der Voltabox (sog. "Automotive Business") zu einem Kaufpreis von EUR 8,6 Mio. zzgl. Umsatzsteuer abgeschlossen. Das Automotive-Business umfasst sämtliche Produkte der Voltabox AG für Automotive-Kunden, insbesondere Starterbatterien. Der von der paragon zu zahlende Kaufpreis wird mit Rückzahlungsansprüchen aus Gesellschafterdarlehen, die die paragon der Voltabox gewährt hat, in Höhe von EUR 5.408.976,60 teilweise verrechnet. Inhalt des Carve-out Vertrages ist u.a auch die Gewährung einer ausschließlichen Lizenz für die Flow-Shape-Design-Technologie der Voltabox an die paragon für den Bereich Automotive- sowie Luft- und Raumfahrt. Die Gesellschaft behält sämtliche Rechte an der Flow-Shape-Design Technologie und wird diese für industrielle Anwendungen (insbesondere Intralogistik, industrielle Sondermaschinen, Busse sowie Land- und Baumaschinen) nutzen. Der Vollzug des Vertrages steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats der Voltabox und erfolgt wirtschaftlich zum 15. November 2021. paragon hält zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses rund 51 % des Grundkapitals der Voltabox und ist damit ein Voltabox gemäß § 111b AktG nahestehendes Unternehmens. Die Konditionen des Kaufvertrages, insbesondere der Kaufpreis, sind nach Einschätzung des Vorstands der Voltabox als drittüblich zu bewerten. Die Voltabox gibt in dem Kaufvertrag auch bestimmte, marktübliche Garantien in Bezug auf das veräußerte Geschäftsfeld ab.



22.11.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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