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EQS-PVR News vom 16.04.2025

TRATON SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

TRATON SE
TRATON SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
16.04.2025 / 17:50 CET/CEST
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung von Herrn Dr. Wolfgang Porsche, Herrn Dr. Dr. Christian Porsche, Frau Dipl.-Design. Stephanie Porsche-Schröder, Herrn Ferdinand Rudolf Wolfgang Porsche, Herrn Felix Alexander Porsche, Herrn Gerhard Anton Porsche, Herrn Dr. Ferdinand Oliver Porsche, Herrn Mag. Mark Philipp Porsche, Herrn Kai Alexander Porsche, Frau Dr. Geraldine Porsche, Herrn Peter Daniell Porsche, Frau Diana Porsche, Herrn Andreas Johann Kiesling, BA, MA, und Herrn Hubertus Josef Kiesling, BSc vom 4. April 2025, mit der u.a. mitgeteilt wurde, dass der der Ferdinand Alexander Porsche Zweite GmbH mit Sitz in Grünwald, Landkreis München, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 287799, (die Mitteilende) infolge einer konzerninternen Umstrukturierung mittelbar über die VOLKSWAGEN INTERNATIONAL LUXEMBURG S.A. mit Sitz in Strassen, Luxemburg, zugerechnete Stimmrechtsanteil an der Emittentin am 4. April 2025 die Schwellen von 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% und 75% überschritten hat, wurde der TRATON SE namens und in Vollmacht der Mitteilenden am 15. April 2025 gemäß § 43 Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:

Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb von Aktien durch die Mitteilende zurückzuführen, sondern auf eine erstmalige Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien eines Tochterunternehmens der Mitteilenden (§ 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG).

1) Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele:

a) Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung strategischer Ziele.

b) Die Mitteilende beabsichtigt derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. Ein etwaiger Erwerb weiterer Stimmrechte aufgrund von Zurechnung aus Aktien, die durch Unternehmen des Volkswagen-Konzerns erworben werden, bleibt hiervon unberührt.

c) Die Mitteilende strebt derzeit keine weitere Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an, die über das bereits bestehende Maß an Einflussnahmemöglichkeiten im Rahmen des rechtlich Zulässigen hinausgeht.

d) Die Mitteilende strebt in ihrer Funktion als mittelbare Aktionärin derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Emittentin an, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik.

2) Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel:

Der Erwerb der Stimmrechte ist nicht auf einen Erwerb von Aktien an der Emittentin durch die Mitteilende, sondern auf eine Zurechnung von Stimmrechten gemäß §§ 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zurückzuführen. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet.

 


16.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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