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DGAP-PVR News vom 02.11.2010

TOMORROW FOCUS AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

TOMORROW FOCUS AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
02.11.2010 17:59

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Korrektur der Stimmrechtsmitteilung vom 20. Oktober 2010
1. Die Burda Digital Ventures GmbH, Hauptstraße 130, 77652 Offenburg, Deutschland, hat uns am 27. Oktober 2010 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der TOMORROW FOCUS AG, Steinhauser Straße 1-3, 81677 München, Deutschland, ISIN: DE0005495329, WKN: 549532, durch eine konzerninterne Umstrukturierung am 15. Oktober 2010 die Schwellen von 20%, 15%, 10%, 5% und 3% unterschritten hat und zu diesem Tag 0% (0 Stimmrechte) betragen hat.

2. Die Burda Digital GmbH, Arabellastraße 23, 81925 München, Deutschland, hat uns am 27. Oktober 2010 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der TOMORROW FOCUS AG, München, Deutschland, ISIN: DE0005495329, WKN: 549532, durch eine konzerninterne Umstrukturierung am 15. Oktober 2010 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% überschritten hat und zu diesem Tag 63,61% (33.723085 Stimmrechte) betragen hat.

3. Die Burda GmbH, Hauptstraße 130, 77652 Offenburg, Deutschland, hat uns am 27. Oktober 2010 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der TOMORROW FOCUS AG, München, Deutschland, ISIN: DE0005495329, WKN: 549532, am 15. Oktober 2010 die Schwellen von 50% überschritten hat und zu diesem Tag 63,61% (33.723.085 Stimmrechte) betragen hat. Sämtliche Stimmrechte sind der Burda GmbH nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der TOMORROW FOCUS AG jeweils 3% oder mehr beträgt, werden der Burda GmbH dabei Stimmrechte zugerechnet: Burda Digital GmbH, München, Deutschland.

Ferner stellt die Burda Digital GmbH, München, klar, dass sie bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beantragt hat, dass die Stimmrechte aus diesen Aktien bei der Berechnung des Stimmrechtsanteils unberücksichtigt bleiben, da die Aktien durch eine Konzernumstrukturierung erlangt wurden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht habe der Burda Digital GmbH mitgeteilt, dass mit einer Befreiung von der Veröffentlichung und Abgabe eines Pflichtangebots gemäß §35 WpÜG zu rechnen sei.



02.11.2010 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  TOMORROW FOCUS AG
              Steinhauserstr. 1-3
              81677 München
              Deutschland
Internet:     www.tomorrow-focus.de
 
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