Mitteilung über Inhaber wesentlicher Beteiligungen gemäß § 43 WpHG
Mit Stimmrechtsmitteilung vom 20. Dezember 2018 hat uns Herr Prof. Dr. Hubert Burda mitgeteilt, dass die Burda Digital Future SE am 19. Dezember 2018 die Meldeschwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % und 50 % überschritten hat. Unter Bezugnahme auf diese Schwellenüberschreitung hat uns am 8. Januar 2019 die Burda Digital Future SE nach § 43 Abs. 1 S. 3 WpHG folgendes mitgeteilt:
1. Die Umhängung der Aktien der HolidayCheck Group AG von der Burda Digital GmbH auf die Burda Digital Future SE erfolgte aus organisatorischen Gründen. Die Beteiligung an der HolidayCheck Group AG dient für den Hubert Burda Media-Konzern nach wie vor der Umsetzung strategischer Ziele und nicht der Erzielung von Handelsgewinnen. Die strategischen Ziele haben sich mit der Umhängung der Aktien von der Burda Digital GmbH auf die Burda Digital Future SE nicht geändert.
2. Die Burda Digital Future SE beabsichtigt derzeit nicht, in den nächsten 12 Monaten weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. Diese derzeitige Absicht schließt aber nicht aus, dass die Burda Digital Future SE ihre derzeitige Absicht ändert und aufgrund der geänderten Absicht zukünftig Aktien der HolidayCheck Group AG zukauft.
3. Die Burda Digital Future SE ist Mehrheitsaktionär der HolidayCheck Group AG und nimmt deswegen auf die Besetzung von Aufsichtsorganen der HolidayCheck Group AG Einfluss. Eine weitergehende Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs- und Leistungsorganen wird aus heutiger Sicht nicht angestrebt.
4. Die Burda Digital Future SE strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der HolidayCheck Group AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung oder die Dividendenpolitik an.
5. Der Erwerb der Stimmrechte wird mittels eines Gesellschafterdarlehens finanziert.