telegate AG: Bundesverwaltungsgericht verpflichtet Deutsche Telekom AG zur Weitergabe von Telefon-Teilnehmerdaten - telegate AG begrüßt Entscheidung für mehr Wettbewerb telegate AG / Rechtssache 29.10.2009 Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Planegg-Martinsried, 29. Oktober 2009 - Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat in einem heute veröffentlichten Beschluss (BVerwG 6 C 20.08 - 28. Oktober 2009) einen Beschluss der Bundesnetzagentur bestätigt, wonach Telekommunikationsunternehmen verpflichtet sind, auch konkurrierenden Anbietern von Teilnehmerverzeichnissen und Auskunftsdiensten alle bei ihnen vorhandenen und von ihnen selbst zur Veröffentlichung vorgesehenen Teilnehmerdaten bereit zu stellen. Die Deutsche Telekom AG, die gegen diesen Beschluss der Bundesnetzagentur geklagt hatte, ist hierdurch verpflichtet, sämtliche in ihrem Konzern zur Veröffentlichung vorgesehenen Teilnehmerdaten herauszugeben - und nicht nur die von ihr selbst erhobenen Teilnehmerdaten ihrer eigenen Telefonkunden. Damit ist insbesondere eine Veröffentlichung von Teilnehmerdaten exklusiv nur in den Verzeichnissen und Auskunftsdiensten des Ex-Monopolisten aus Wettbewerbsgründen unzulässig. Die Frage der Pflicht zur Überlassung von Daten alternativer Netzbetreiber wird das BVerwG dem Europäischen Gerichtshof zur Überprüfung vorlegen. Solange ist das Verfahren ausgesetzt. Nach Ansicht des BVerwG können nur so tragfähige Wettbewerbsstrukturen auf den Märkten für Teilnehmerverzeichnisse und Auskunftsdienstleistungen sichergestellt werden. Die von der Deutschen Telekom vorgenommenen Einschränkungen bei der Bereitstellung der Teilnehmerdaten würden dieses Ziel gefährden und sich nicht auf tragfähige Gründe stützen. Damit bestätigt das BVerwG in der Argumentation die Auslegung des deutschen Telekommunikationsgesetzes durch die Bundesnetzagentur und das Verwaltungsgericht Köln. Die telegate AG sieht in dem aktuellen Beschluss ein wichtiges Signal für faire und diskriminierungsfreie Wettbewerbsbedingungen. Dr. Andreas Albath, Vorstandsvorsitzender der telegate AG, sagt: 'Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Denn damit ist eindeutig festgestellt worden, dass alleine der Teilnehmer entscheidet, ob und wie er seine Telefonnummer veröffentlichen möchte. Damit ist aber auch klar geworden, dass die Teilnehmerdaten nicht der Deutsche Telekom gehören, die bisher die Veröffentlichung durch unliebsame Wettbewerber verhindern konnte. Der Ex-Monopolist sollte endlich akzeptieren, dass Verbraucher immer stärker die neuen Lokale-Suche-Services der neuen Anbieter nutzen und seine Monopolisierungsstrategien nicht aufgehen.' Jörg Kiveris telegate AG Head of Public Relations Department Fraunhofer Str. 12a 82152 Planegg-Martinsried Tel.: 089/ 8954-1188 Fax: 089/ 8954-1189 E-Mail: presse@telegate.com 29.10.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP Sprache: Deutsch Unternehmen: telegate AG Fraunhofer Str. 12a 82152 München-Martinsried Deutschland Telefon: +49 089 - 89 54 0 Fax: +49 089 - 89 54 10 10 E-Mail: info@telegate.de Internet: www.telegate.com ISIN: DE0005118806 WKN: 511880 Indizes: Prime All Share Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hannover, München, Hamburg, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service |