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DGAP-Ad-hoc News vom 13.10.2009

Datenkostenklagen: Bundesgerichtshof verweist Klage der telegate AG an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurück

telegate AG / Rechtssache/Sonstiges

13.10.2009 

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Planegg-Martinsried, 13. Oktober 2009 - Der Bundesgerichtshof hat nach der heutigen mündlichen Verhandlung vor dem Kartellsenat (BGH KZR 41/07) erwartungsgemäß die Klage der telegate AG gegen die Deutsche Telekom AG auf Rückzahlung überhöhter Datenkosten (Urteil vom Oberlandesgericht vom 16. Mai 2007) zur weiteren Tatsachenfeststellung an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurückverwiesen. Damit ist der Bundesgerichtshof seiner im Hinweisbeschluss vom 10. Februar 2009 geäußerten Rechtsauffassung gefolgt. Die Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofes liegt noch nicht vor.
Die telegate AG geht unverändert davon aus, ihre Rückforderungsansprüche gegen die Deutsche Telekom AG durchsetzen zu können.
- Ende der Mitteilung -



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