Teilverfahren der Datenkostenklagen wird neu verhandelt München, 12. Juli 2006 – Bei einer mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Aktenzeichen KZR 29/05) wurde gestern das am 22. Juni 2005 gefällte Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen U (Kart) 4/02) aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das selbe Gericht zurückverwiesen. Die telegate AG hatte die Deutsche Telekom zur Rückzahlung von überhöht in Rechnung gestellten Datenkosten für Teilnehmerdaten aus dem Zeitraum Januar bis September 1999 in Höhe von 4,25 Millionen Euro zuzüglich Zinsen verklagt und vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf vollumfänglich Recht bekommen. Die Entscheidungsgründe gehen aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht hervor. Mit der Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung rechnet telegate in den nächsten Wochen. Basierend auf den Datenkosten- Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem November 2004 sowie der Regulierungsentscheidung der Bundesnetzagentur im August 2005, die jeweils die Rechtsauffassung der telegate im Zusammenhang mit der Datenkostenthematik stützen, bewertet telegate die juristische Position weiterhin positiv. |