Entscheidung der Regulierungsbehörde hat Signalwirkung für Deutschland Österreich reguliert Datenkosten nach EuGH-Urteil München, 20. April 2005 – Die österreichische Telekom-Control-Kommisson (TKK) hat als erste Regulierungsbehörde der Europäischen Union auf das im November 2004 gefällte Grundsatzurteil des Europäi-schen Gerichtshofs (EuGH) zur Überlassung von Teilnehmerdaten rea-giert (C-109/03). Alternative Auskunftsanbieter dürfen von der Telekom Austria künftig nur mit einem Bruchteil der bisher berechneten Daten-kosten belastet werden. Die Abrechnung der Kosten erfolgt in Zukunft auf Basis eines Fixbetrags – nicht wie bislang nach anschließender Nutzungshäufigkeit der Teilnehmerdaten. Für die telegate AG hat die Entscheidung der österreichischen Telekom-Control-Kommission deutliche Signalwirkung für den deutschen Markt. Seit Jahren fordert das Unternehmen, dass die deutsche Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) die Überlassung von Datenkosten reguliert und für faire Wettbe-werbsbedingungen sorgt. „Durch die Entscheidung der österreichischen Regulie-rungsbehörde wird eines klar: Die Deutsche Telekom verlangt derzeit das Hundert-fache an Datenkosten, als nach EU-Richtlinien erlaubt ist. Jetzt muss auch der deutsche Regulierer handeln“, fordert Dr. Andreas Albath, Vorstandsvorsitzender der telegate AG. Der Europäische Gerichtshof hatte in einem Grundsatzurteil im November 2004 den Begriff „Datenkosten“ definiert. Diese Definition entspricht der Rechtsauffassung, die telegate seit 1996 vertritt und bereits mehrfach bei der deutschen Regulierungsbe-hörde RegTP zur Umsetzung eingefordert hat. Die Entscheidung des höchsten eu-ropäischen Gerichtshofs ist direkt bindend für deutsche Behörden und Gerichte. |