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Pressemitteilung vom 26.11.2004

EuGH bestätigt Rechtsauffassung der telegate im Streit um überhöhte Datenkosten – Prüfungsverfahren bei der RegTP eingeleitet
telegate erwartet Senkung der Datenkosten nach EuGH-Urteil

München, 26. November 2004 – Ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg wird weitreichende Auswirkungen auf die europäischen Telefonauskunftsmärkte haben. Es stellt klar, dass alternativen Auskunftsanbietern nur Kosten in Rechnung gestellt werden dürfen, die mit der reinen Übermittlung von Teilnehmerdaten verbunden sind. Nicht jedoch dürfen Kosten überwälzt werden, die beispielsweise für das Erfassen oder Pflegen von Teilnehmerdaten anfallen, weil diese Tätigkeiten zum normalen Sprachtelefondienst gehören und in der Telefonanschlussgebühr bereits enthalten sind. Das Urteil (C-109/03) klärt einen holländischen Rechtsstreit zwischen der KPN Telecom und einem alternativen Anbieter von Auskunftsdiensten, bindet aber auch direkt deutsche Behörden und Gerichte.

Für telegate bedeutet die Entscheidung des EuGH einen Meilenstein: Bereits seit Jahren beklagt das Unternehmen die Abrechnung überhöhter Datenpreise durch die Deutsche Telekom AG. Bei Anpassung der Gebühren in Deutschland nach den Vorgaben des EuGH rechnet telegate mit einer jährlichen Ersparnis von mehr als zwei Millionen Euro.

„Das höchste europäische Gericht hat telegate Recht gegeben. Wir haben in der Vergangenheit immer wieder vehement darauf hingewiesen, dass die von der deutschen Regulierungsbehörde RegTP gewählte Definition des Begriffs Datenkosten nicht konform ist mit der europäischen Rechtsauffassung“, sagt Dr. Andreas Albath, Vorstandsvorsitzender der telegate AG. Um die Datenpreise zu senken, hat telegate ein entsprechendes Verfahren bei der Regulierungsbehörde in Bonn bereits eingeleitet. „Wir fordern, dass der deutsche Regulierer nun endlich aktiv wird und für faire Wettbewerbsbedingungen sorgt“, so Albath weiter. Das im Juni 2004 novellierte Telekommunikationsgesetz hat die Zuständigkeit der RegTP zur Klärung der Datenkosten festgelegt.

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