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Ad-hoc-Mitteilung News vom 19.11.2002

Die telegate AG verklagt die Telekom-Tochter DeTeMedien
Zivilrechtliche Klage beim Landgericht Mannheim eingereicht







 

München, 19. November 2002 – Die Münchener telegate AG hat jetzt gegen die DeTeMedien beim Landgericht Mannheim Klage eingereicht. Gegenstand der Klage: Die Deutsche Telekom-Tochtergesellschaft DeTeMedien und ihre 40 Partnerverlage bieten Telefonteilnehmerdaten im Internet kostenlos an, während Anbieter von Telefonauskünften für dieselben Daten pro Nutzungsfall 14 Cent an die Telekom bezahlen müssen. Nachdem das Bundeskartellamt bereits im März dieses Jahres ein offizielles Verfahren zu diesem Thema eröffnet hat, wählt telegate jetzt zusätzlich den zivilrechtlichen Weg. Ziel ist, schnell einen vollstreckbaren Titel zu erwirken, um nicht machtlos auf die Entscheidung der Behörde warten zu müssen.

Die DeTeMedien verstößt mit ihrem kostenlosen Angebot gegen das Verbot des „Verkaufs unter Einkaufspreis“, denn der Einkaufspreis, zu dem telegate die Daten erwerben muss, beträgt 14 Cent. Weiterhin blockiert der Ex-Monopolist den Auskunftsmarkt im Internet. Nach Ansicht telegates ist dieses Vorgehen strategisch angelegt: Die Telekom versucht, mit ihrem kostenlosen Internet-Angebot den regulierten telefonischen Auskunftsmarkt zu vernichten und Wettbewerber zu verdrängen. Wenn alle Anbieter sich aufgrund mangelnder Anrufe zurückziehen müssen, wird die Telekom das Internet-Angebot kostenpflichtig machen und parallel den telefonischen Auskunftsmarkt mit erhöhten Preisen als Monopolist wieder neu beleben. Das würde dann für den Verbraucher einen großen Nachteil bedeuten.




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