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DGAP-Ad-hoc News vom 19.07.2012

Rechtskräftiges Urteil: telegate gewinnt die beiden ersten Schadensersatzklagen gegen Deutsche Telekom AG letztinstanzlich - Signalwirkung auf die dritte Klage

telegate AG  / Schlagwort(e): Rechtssache

19.07.2012 13:00

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Planegg-Martinsried, 19. Juli 2012 - Die Tochtergesellschaften der telegate AG siegen endgültig im Rechtsstreit mit der Deutschen Telekom AG um Schadenersatz für überhöht in Rechnung gestellte Kosten für Teilnehmerdaten. Aus den beiden Klagen der datagate GmbH und telegate MEDIA AG auf Schadenersatz für überhöhte Datenkosten ergeben sich Forderungen von insgesamt rund 47 Mio. Euro inklusive Prozesszinsen. Dieser Rückforderungsbetrag verringert sich noch um Steueraufwendungen sowie erfolgsabhängige Zahlungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die jeweiligen Nichtzulassungsbeschwerden der Deutschen Telekom (BGH KZR 31/11 u. BGH KZR 32/11) abgewiesen. Somit sind die am 13. April 2011 ergangenen Urteile des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG DD VI U 1/11, OLG DD VI U 6/11) rechtskräftig. Das Unternehmen geht davon aus, dass die Abweisung Signalwirkung auf die noch ausstehende Entscheidung in der Klage der telegate AG hat. Hier hatte das OLG Düsseldorf im Juni 2011 dem Unternehmen 41,3 Mio. Euro zuzüglich Prozesszinsen zugesprochen.
Die telegate AG und ihre Tochtergesellschaften datagate GmbH sowie telegate MEDIA AG haben die Deutsche Telekom AG in drei Gerichtsverfahren auf Schadenersatz für überhöht in Rechnung gestellte Datenkosten aus den Jahren 1997 bis 2004 in Höhe von insgesamt 86,7 Mio. Euro zuzüglich Prozesszinsen verklagt. Das OLG Düsseldorf hatte in den zwei ersten Klagen den telegate Tochtergesellschaften datagate GmbH (AZ VI U 1/11) sowie telegate MEDIA AG (AZ VI U 6/11) mit den am 13. April 2011 verkündeten Urteilen Recht gegeben. Auch die dritte Klage der telegate AG (AZ VI U 2/11) wurde am 8. Juni 2011 vom OLG Düsseldorf weitgehend positiv für telegate entschieden. Mit der Abweisung der Nichtzulassungsbeschwerde der Deutschen Telekom AG durch den Bundesgerichtshof ist das Urteil der Klagen durch die datagate GmbH und telegate MEDIA AG rechtskräftig.



Kontakt:
Jörg Kiveris
telegate AG
Head of Public Relations Department
Fraunhofer Str. 12a  
82152 Planegg-Martinsried
Tel.: 089/ 8954-1188 
Fax: 089/ 8954-1189
E-Mail: presse@telegate.com


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